Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-18
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Die Motion Buffat will das Gesetz dahin gehend ändern, dass Asylsuchende, die eine Straftat begangen haben, kein Asyl erhalten sollen.
Die Kommission hat die Motion mit 11 zu 1 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit - bestehend aus einer Stimme, Herr Schwander - wird sich, nehme ich an, nachher zu ihrer Position äussern.
Das Anliegen, dass Leute, die strafbare Handlungen verübt haben, nicht in den Genuss des Asyls in der Schweiz kommen sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Die Kommission lehnt den Vorstoss aber ab, das vor allem aus folgenden Gründen:
1.[NB]Die Motion ist sehr allgemein oder sehr weitgehend, muss man vielleicht sagen, formuliert. Es soll nämlich automatisch verboten sein, Asyl zu gewähren, wenn jemand eine Straftat verübt hat. Es wird nicht definiert oder eingeschränkt, was für eine Straftat vorliegen muss. Das heisst, dass auch bei sehr geringfügigen Delikten, also bei Übertretungen, die verübt worden sind, die Gewährung von Asyl automatisch ausgeschlossen wäre. Das bedeutet, dass die Motion sehr radikal ist, da sie sich nicht auf schwere Straftaten beschränkt, sondern auch die mildesten Formen von Straftaten, also blosse Übertretungen, mitmeint. Man kann sagen, dass im Extremfall Falschparkieren genügen würde, um von der[NB]Möglichkeit,[NB]Asyl[NB]zu[NB]beantragen, ausgeschlossen zu werden.
2.[NB]Die Kommission lehnt die Motion auch deshalb ab, weil bereits heute rechtliche Möglichkeiten bestehen. Es ist bereits heute ein Grund, Asyl zu verweigern, wenn jemand gewisse Straftaten verübt hat, insbesondere schwere Straftaten, die die öffentliche Sicherheit in der Schweiz gefährden.
3.[NB]Wenn darüber hinaus weitere Gründe aufgenommen würden, um Asyl zu verweigern, dann würde das auch den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widersprechen. Insbesondere könnte das Non-Refoulement-Gebot verletzt werden, wenn Menschen kein Asyl gewährt wird, obwohl sie in ihrem Ursprungsstaat beispielsweise der Folter ausgesetzt sind.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diese Motion nicht zu unterstützen: erstens, [PAGE 289] weil sie zu weit geht; zweitens, weil der Kern des Problems eigentlich heute schon geregelt ist; und drittens, weil wir mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt kommen könnten. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, dass bereits verschiedene Vorstösse zu diesem Thema angenommen worden sind und dass der Bundesrat im Sommer 2025 zusammen mit zehn Kantonen als Pilotprojekt im Ausländer- und Asylbereich die Taskforce Intensivtäter eingesetzt hat - er hat sich also mit diesem Thema beschäftigt. Der[NB]Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe und die entsprechenden Resultate sollen in diesem Sommer 2026 präsentiert werden.