Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-10-01
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-01
Wortprotokoll
Auch die Strassen müssen natürlich etwas beitragen! Ich bin dankbar dafür, dass hier keine Aufstockungsanträge im grossen Stil gekommen sind. Wir haben uns hier ja auch bemüht, die Einsparungen nicht auf einem - konjunkturpolitisch schlechten - tiefen Niveau zu machen, sondern sie vernünftig vorzunehmen. Wir haben beispielsweise die Ausgaben für Nationalstrassen auf den im Budget dieses Jahres vorgesehenen Ausgaben plafoniert, das Budget, das Sie letztes Jahr noch aufgestockt haben. Wir haben sie also auf hohem Niveau plafoniert, aber wir haben sie dort eingefroren. Beim Unterhalt der Nationalstrassen kürzen wir die Zunahme. Es verbleibt immer noch eine Zunahme von 6,5 Prozent per annum, was wahrscheinlich die höchste Zunahme im ganzen Finanzplan für die nächsten Jahre sein wird. Das sind also durchaus vertretbare Massnahmen.
Es sind hier nun von der Minderheit Haering kleine Erhöhungen beantragt worden. Ich anerkenne an sich, dass das eine Kompensation für einen Verzicht auf spätere Kürzungen ist. Ich bin der Meinung, man könne hier der Mehrheit zustimmen, man sollte aber dann weiter hinten - und dazu möchte ich jetzt ein paar Bemerkungen machen - eben nicht auf diese Kürzungen verzichten. Es geht hier vor allem um drei Subventionstatbestände. Ich spreche jetzt von den übrigen Beiträgen im Bereich Strasse bei Ziffer 20. Ich muss einmal vorausschicken, dass es hier nur um Kantons- und Gemeindestrassen geht. Es geht nicht um die National- und Hauptstrassen, wo die Kosten nach wie vor übernommen werden. Hier geht es um die Konzentration auf die zukünftigen Kernaufgaben des Bundes im Bereich der Strassen, wenn Sie so wollen: also um eine Bündelung der Kräfte. Anders gesagt: Es geht um die Aufhebung von Bagatellsubventionen. Die bestehenden Verpflichtungen sind aber mit den Restmitteln abgedeckt. Bei den Niveauübergängen reicht das recht gut.
Bei den Lawinenverbauungen darf ich doch darauf hinweisen, dass die Kantone für solche Zwecke aus der Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe 150 Millionen Franken zugeteilt bekommen, und zwar bekommen die Randregionen mehr als andere Regionen. So gesehen haben die Kantone also die Mittel, um hier vermehrt etwas zu tun und um zu kompensieren, wo sie dies für richtig anschauen.
Zu den Niveauübergängen will ich wenig sagen. Sie wurden von den Kantonen schon im Stabilisierungsprogramm als eine kantonale Sparmassnahme offeriert. Jetzt sollen die Bundesbeiträge endgültig aufgehoben werden. Aber es ist noch Geld für einfachere Drehblinkanlagen usw. bei gefährlichen Kreuzungen und Überführungen vorhanden.
In der Zwischenzeit haben wir aber festgestellt, dass das nicht auf sehr grosses Interesse stösst. Wir haben die Mittel nicht aufgebraucht; wenn aber die Kantone hier noch Sanierungen durchführen wollen, dann können sie das tun.
Kurz zur Frage der Lawinengalerien und -tunnels: Ich möchte Frau Genner eigentlich sagen, was auch Herr Cina vorher gesagt hat. Ich glaube, wir müssen einfach immer das Ganze anschauen; wenn alle hier nur ihre regionalpolitischen Kirchturmglocken läuten lassen würden, dann könnte die Schweiz ihre grossen Probleme überhaupt nicht mehr lösen. Ich meine, gerade die Randregionen haben an sich ein Interesse daran, dass der Bund einigermassen gesund ist und seine wichtigen Verpflichtungen auch erfüllen kann. Deshalb bin ich immer wieder dankbar, wenn auch Vertreter der Randregionen das Ganze und nicht nur ihren Kirchturm sehen.
Im Rahmen des neuen Finanzausgleiches werden die Subventionen für die Lawinengalerien und -tunnels ohnehin ganz wegfallen. Das ist also absolut die richtige Stossrichtung. Nur beim Ortsbildschutz stimmt das nicht ganz; aber das ist ein relativ kleiner Betrag.
Ich komme jetzt noch zu Ziffer 21. Hier geht es um die 40 Millionen Franken, die der Bund an ausserordentliche Beiträge an die Kantone bezahlt hat. Ich muss zugeben, dass diese Kürzung für die Kantone nicht etwas sehr Geliebtes ist, und zwar deshalb, weil es eigentlich freie Mittel sind, über die die Kantone frei verfügen können. Wir haben aber bei diesen 40 Millionen Franken, die wir gekürzt haben, mit den Kantonen ein Gegengeschäft gemacht: Wir haben zwar freie Mittel gekürzt; wir haben aber gleichzeitig für die Kantone in ungefähr gleichem Ausmass die Mittel für den regionalen Personentransport aufgestockt. Diese Aufstockung ist nötig, weil hier Folgekosten von Infrastrukturinvestitionen - in Rollmaterial, in Infrastrukturen - entstehen, die zu Mehraufwendungen führen, die sonst nicht finanziert sind. Für die Kantone geht also das Geschäft eigentlich auf. An sich hätte ich ursprünglich, wenn Sie bei der Bildung überall einigermassen bei der Stange geblieben wären, sagen können: Ja gut, vielleicht können wir hier auf die Mehrheit Ihrer Kommission eingehen. Nachdem wir einige Sündenfälle gehabt haben, bin ich aber der Meinung, dass wir hier auf die ursprüngliche bundesrätliche Vorlage zurückkommen sollten. Für die Kantone ist das, wie gesagt, durch den regionalen Personenverkehr kompensiert.
Deshalb möchte ich Ihnen hier empfehlen, dem Minderheitsantrag Haering zuzustimmen. Es gibt hier noch eine kleine Differenz, da sie um 2,5 Millionen Franken aufgestockt hat; das könnte man aber dann mit dem Ständerat in der Differenzbereinigung auch noch bereinigen.
Also zusammenfassend: Stimmen Sie überall der Mehrheit zu. Bei Ziffer 21 könnten Sie hingegen einen Akzent setzen, der die schon beschlossenen Sünden zumindest ein bisschen korrigieren würde und für die Kantone, im gesamten Kontext gesehen, durchaus verträglich wäre.