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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-03-18

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Gerne erstatte ich Ihnen vonseiten der Kommission Bericht zur Motion Egger Mike. Was will die Motion? Sie will den Bundesrat beauftragen, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um ein finanzielles Bonus- und Malus-System für die Kantone im Bereich der Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern einzuführen, mit dem Ziel, die Kooperation der Kantone zu fördern. Die Kantone sind zuständig für den Vollzug der Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern, die sich weigern, die Schweiz freiwillig zu verlassen. In der Praxis würden die Kantone, so die Begründung der Motion, diese Aufgabe sehr unterschiedlich ausführen, und in einigen Kantonen sei die entsprechende Bereitschaft der Behörden stark verbesserungswürdig. Es sei nicht akzeptabel, dass Kantonsregierungen sich weigerten, rechtskräftige Ausschaffungen zu vollziehen.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion am 10.[NB]Juni 2025 mit 114 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat die Motion am 16.[NB]Januar 2026 beraten, mit vorgängiger Anhörung des Bundesrates, vertreten durch die Verwaltung, durch Herrn Krauskopf.

Die Kantone sind für den Vollzug rechtskräftiger Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zuständig. Werden diese Rückführungen nicht oder ungenügend umgesetzt, so die SPK-S, und liegen keine entschuldbaren Gründe vor, kann bereits heute das Staatssekretariat für Migration gemäss Artikel 89b des Asylgesetzes Bundessubventionen streichen. Das heisst, ein Malus-System existiert bereits. Seit Einführung dieses Instruments im Jahr 2016 wurden bis 2025 rund 580 Fälle registriert, wodurch den Kantonen insgesamt 30 Millionen Franken an Subventionen verloren gingen. Die Zahl der Verstösse nimmt ab, was die präventive Wirkung des Instruments, also dieses Malus-Systems, des Streichens der Subventionen, deutlich zeigt. Die Kantone haben zudem bereits selbst ein finanzielles Eigeninteresse, Rückführungen effizient durchzuführen. Jede Rückführung reduziert die Kosten für Aufenthalt und Betreuung abgelehnter Asylsuchender, und auch die Durchführungskosten werden vom Bund erstattet.

Ein zusätzliches Bonus-System wäre daher weder notwendig noch gerechtfertigt. Es könnte auch falsche Anreize setzen und beträchtliche Kosten verursachen. Zudem möchte ich namens der Kommission gerne festhalten, dass es doch wohl nicht zielführend bzw. nicht angemessen sein kann, dass Kantone für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, also einer Vollzugsaufgabe, abgegolten werden. Dass sie dafür, dass sie ihre Aufgabe wahrnehmen, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, einen Bonus bekommen, erschliesst sich mir nicht.

Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Schweiz im europäischen Vergleich durchschnittlich mehr Rückführungen durchführt und dass bereits mehrere Motionen angenommen wurden, die verlangen, den Vollzug weiter zu optimieren. Es ist klar, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass die Kantone ihren Pflichten nachkommen, und dass hier Handlungsbedarf besteht, wird nicht bestritten. Es gibt Kantone, die das sehr gut machen; es gibt aber auch Kantone, die weniger dezidiert vorgehen. Aber für diejenigen, die das gut machen, ein Bonus-System einzuführen, sehe ich nicht als zielführend an, und das Malus-System gibt es bereits.

Fazit: Das bestehende System ist wirksam. Die Motion würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen; allenfalls würde sie sogar Kosten verursachen. Der Bundesrat unterstützt weiterhin das Ziel, den Vollzug der Rückführungen kontinuierlich zu verbessern.

In diesem Kontext empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission die Ablehnung der Motion, wie es auch der Bundesrat tut. Eine Minderheit, die ihren Antrag selbst begründen wird - davon gehe ich aus -, ist der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente nicht ausreichen würden und der Druck auf den Bundesrat bzw. auf die Kantone in dieser Sache erhöht werden müsse. [GZ]

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.