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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2003-10-01

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Das Kapitel Strassen ist ohne Zweifel ein eher komplexer Teil dieser Vorlage. An dieser Stelle stellt Frau Haering die Frage, ob die Aufteilung der Sparbeiträge auf Neuinvestitionen auf der einen Seite und Unterhalt auf der anderen Seite richtig ist. Die Antwort von Frau Haering fordert eine Korrektur weg von den Neubauten hin zu den übrigen werkgebundenen Beiträgen im Bereich Strassen, also zu Lawinengalerien, Tunnels, Ortsbildschutz und Niveauübergängen. Konkret sollen also weniger neue Strassenkilometer gebaut und der Unterhalt der Nationalstrassen etwas stärker als vom Bundesrat vorgeschlagen zurückgenommen werden. Dieses zusätzlich eingesparte Geld soll weiterhin für die Sanierung besonders gefährlicher Bahnübergänge, für Beiträge an Lawinengalerien und Tunnels bei Verbindungsstrassen oder für Beiträge an Massnahmen für den Ortsbildschutz, konkret Umfahrungsstrassen, zur Verfügung stehen. Gemäss Fahne würde der Verzicht auf diese Beiträge nur für nächstes Jahr gelten. Selbstverständlich sind wir aber der Meinung, dass auch auf die entsprechenden Gesetzesänderungen im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer verzichtet werden muss. Konkret sollen diese Subventionstatbestände nicht aus dem Gesetz gestrichen werden. Dass wir dort den entsprechenden Antrag nicht gestellt haben, ist eine Unterlassung unsererseits. Sollte der Antrag der Minderheit Haering eine Mehrheit finden, wäre es an der Kommission, die Anpassungen im Gesetz noch vorzunehmen.

Zu den werkgebundenen Beiträgen würden auch die Beiträge des Bundes für Tempo-30-Zonen und Kreisel gehören. In dieser Entlastungsvorlage werden wir darüber aber im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Umweltschutzgesetz entscheiden. Sie finden jene Minderheiten auf Seite 32 der Fahne. Erst dort werden wir darüber befinden können, ob der Bund weiterhin Beiträge an diese Projekte zahlen kann.

Aus zwei Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Haering zuzustimmen:

1. Wenn man aufgrund knapper Finanzen Prioritäten setzen muss, macht es grundsätzlich mehr Sinn, bestehende Strassen und Strassennetze zu sichern statt neue zu bauen. Damit werden Investitionen nachhaltig gesichert, während zusätzliche Neubauten den Bedarf an Unterhalt noch erhöhen.

2. Es handelt sich bei den Streichungen der Subventionstatbestände um eine reine Kostenverlagerung zulasten der Kantone. Wäre diese neue Aufgabenteilung sachlich tatsächlich zwingend, hätte man sie ins Projekt NFA einbauen müssen.

Unter Ziffer 21 stellt sich noch eine zweite Frage: Soll bei den ausserordentlichen Beiträgen an die Kantone für den Strassenbau weniger gekürzt werden, als der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat? Der Ständerat will nur die Hälfte der vorgesehenen 40 Millionen Franken sparen, und der Bundesrat hat sich diesem Willen in der Zwischenzeit angeschlossen.

Die SP-Fraktion hingegen bittet Sie, den ursprünglich vorgesehenen 40 Millionen Franken zuzustimmen. Dies vor allem deshalb, weil der Bundesrat im Gegenzug bereit ist, die Beiträge an den regionalen Personenverkehr um 35 respektive 45 Millionen Franken aufzustocken. Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen der Minderheit Haering zu den Ziffern 17, 19, 20 und 21 zuzustimmen.

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