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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-18

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-18

Wortprotokoll

Die Einheit der schweizerischen Rechtsordnung ist nicht verhandelbar. Sie gilt für alle, ohne Ausnahme. Sie ist Grundlage unseres Rechtsstaates, unserer Demokratie und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Parallelgesellschaften, die sich dem staatlichen Rechtsrahmen entziehen oder eigene verbindliche Normensysteme entwickeln, sind mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar. Solche Entwicklungen gilt es konsequent zu verhindern.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die ausschliessliche Geltung des schweizerischen Rechts klar geregelt ist und durchgesetzt wird. Das geltende Recht bietet den Behörden die notwendigen Instrumente, um Integration einzufordern und bei Verstössen konsequent zu handeln. Für parallele Rechtsstrukturen mit verbindlichem Charakter ist in der Schweiz kein Platz. Dennoch ist es richtig, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Rechtslage regelmässig zu überprüfen. Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Wir sind bereit, die bestehenden Bestimmungen vertieft zu prüfen, gegebenenfalls zu präzisieren und sicherzustellen, dass die Rechtsordnung auch mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt hält.

Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen.