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Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-03-18

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Wir behandeln eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2017. Neun Jahre lang tingelte dieser Vorstoss durch die Räte, Kommissionen und die Wandelhalle. Heute also nehmen wir einen neuen Anlauf, um in der Causa Notfallpauschalen Nägel mit Köpfen zu machen. Es sind zugegeben schwache Nägel, aber es sind immerhin Nägel. Ich erläutere Ihnen nun, warum und weshalb Ihnen Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt, auf die Vorlage zur Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.

Die Notfallstationen von Akutspitälern in der Schweiz werden von vielen Menschen als primäre Anlaufstation verwendet, wenn sie tatsächlich oder vermeintlich ein gesundheitliches Problem haben, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Notfall handelt. Damit binden diese Menschen die bereits sehr knappen Ressourcen von Notfallstationen und verursachen zudem auch noch deutlich höhere Gesundheitskosten, als wenn sie sich zuerst bei einer Telefonauskunft, bei einer Allgemeinärztin oder einem Apotheker gemeldet hätten.

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die SGK-N Eintreten auf eine Vorlage beschlossen, die einen ersten kleinen Schritt machen will, um diese Tatsache anzugehen. Mit der Vorlage soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Kantone freiwillig eine Notfallpauschale von maximal 50 Franken auf alle Notfallbesuche erheben können.

Wie Sie hören, ist man in der Kommission vom ursprünglichen Vorhaben einer Gebühr für Bagatellfälle abgerückt. Warum möchte man nicht mehr nur Bagatellen mit einer Gebühr versehen? Der Grund ist folgender: Eine Mehrheit der Kommission hat es als schwierig erachtet, eine Bagatelle korrekt zu definieren. Daher ist man auf eine Lösung von maximal 50 Franken für alle Notfallbesuche gekommen, mit - und das ist nun ganz wichtig - vielen zentralen Ausnahmen. In keinem Fall eine Notfallgebühr zahlen müssen erstens Kinder bis 18 Jahre; zweitens Schwangere; drittens Personen, die von einem Arzt oder einer Ärztin, einem Zentrum für Telemedizin wie z.[NB]B. Ärztefon, via eine Apotheke oder über eine kantonale Notfallnummer schriftlich in die Notfallstation eines Spitals überwiesen werden; und viertens Personen, welche von einem Transport- oder Rettungsunternehmen in den Spitalnotfall eingeliefert werden. Die Notfallpauschale betrifft also nur erwachsene Personen, die aus eigener Kraft durch die Vordertüre in den Notfall gelangen, ohne dass sie vorher eine Konsultation bei einem telemedizinischen Angebot - was übrigens 24/7 möglich ist -, in einer Apotheke oder einer Hausarztpraxis durchgeführt haben.

Diese zusätzliche Kostenbeteiligung von maximal 50 Franken greift erst nach der ausgeschöpften Franchise und kommt danach zum greifenden Selbstbehalt dazu. Wir haben gesetzlich 10 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 700 Franken als Selbstbehalt zu tragen. Zu diesem Selbstbehalt würde diese Notfallpauschale von 50 Franken dazugerechnet werden, sofern die Kantone das möchten.

Ich komme zu den Gründen und Argumenten, weshalb die Mehrheit der SGK-N Ihnen beantragt, diese Mehrheit mitzutragen.

1.[NB]Nur wenn es gewisse Kantone versuchen, erhalten wir Daten und Erfahrungen und können dann tatsächlich herausfinden, ob dieses Gesetz und eine Notfallgebühr die erwünschte Wirkung erzielen oder nicht. Es gibt Kantone, die dieses Vorgehen befürworten, z.[NB]B. bevölkerungsreiche Kantone wie Zürich oder auch Bern. Sie würden das gerne machen.

2.[NB]Die Mehrheit der Kommission stellt die Sensibilisierung der Bevölkerung in den Vordergrund. Es ist die Sensibilisierung dahin gehend, dass wir heute und in Zukunft die Menschen darauf aufmerksam machen möchten, dass es für viele Fälle schlicht nicht nötig ist, den teuersten möglichen Ort, nämlich die Notfallstation eines Akutspitals, aufzusuchen. Viele, sehr viele Fälle können in Apotheken, via Telefonangebote oder Hausärztinnen oder Kinderärzte abgefangen und behandelt werden. Das sage ich auch aus meiner eigenen Erfahrung als Pflegefachmann in einer Notfallstation.

3.[NB]Eine Notfallpauschale bedeutet nicht, dass unsere Bevölkerung einen schlechteren Zugang zu unserer professionellen Gesundheitsversorgung hat. Es ist nur eine von vielen Massnahmen, welche wir angehen respektive weiterführen müssen, um die Menschen in der Schweiz im richtigen Moment mit der richtigen und adäquaten Behandlung zu versorgen.

Es werden bei diesem Geschäft zwei Konzepte gegenübergestellt, einerseits das Konzept der Mehrheit, welches ich Ihnen erläutert habe, und andererseits das Konzept der Minderheit III (Wyss) und einiger anderer Minderheiten, welche Ihnen gleich vorgestellt werden.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.