Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-18
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Grundsätzlich bin ich mit allen Vorstössen einverstanden, mit Ausnahme der Motion Gössi. Gerne möchte ich das noch einmal kurz erläutern.
Ich glaube, hier wird versucht, ein Problem zu lösen, das nicht existiert. Sie haben richtigerweise gesagt: 24 Stunden sind eine sehr kurze Frist, um Abklärungen vorzunehmen. Sie müssen aber bedenken, dass anschliessend an diese 24-Stunden-Frist zwei Fristen von je 48 Stunden bestehen - also insgesamt 96 Stunden -, bis über die Untersuchungshaft entschieden werden muss. Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung, die von niemandem infrage gestellt wird, sind diese Fristen als Gesamtes zu betrachten. Das heisst, wenn die Polizei etwas länger braucht, hat die Staatsanwaltschaft entsprechend etwas weniger Zeit. Wenn diese dann auch zu lange braucht, muss das Gericht die fehlende Zeit wieder einholen. Wenn Sie so wollen, sprechen wir insgesamt von einer Woche, die man praktisch Zeit hat.
Sie können nun fragen: Warum soll die Polizei nicht mehr Zeit haben? Die Polizei hat nicht mehr Zeit, weil die Polizei keine wirkliche juristische Einschätzung der Situation vornehmen kann. Die Polizistinnen und Polizisten verfügen weder über die notwendige Ausbildung noch über die notwendige Kompetenz. Sie sagen, 24 Stunden seien nicht lang. Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie wären gestern um 11 Uhr verhaftet worden. Dann wären Sie bis jetzt, nach über einer Nacht, immer noch bei der Polizei. 24 Stunden können auch lang sein.
Es gibt immer zwei Seiten. Auf der einen Seite können Sie sagen, dass es wichtig ist, Leute, die strafbare Handlungen verübt haben, möglichst schnell in Haft zu nehmen. Andererseits müssen Leute, die ungerechtfertigterweise in Haft genommen wurden, möglichst rasch wieder freigelassen werden, wenn eine Unrechtmässigkeit festgestellt wird. Es gab viele Skandale, bei denen man sagen musste, dass man Leute, die randaliert hatten, nicht festnehmen konnte, wie z.[NB]B. hier in Bern an dieser unsäglichen Demonstration. Es gibt aber auch Fälle, in denen unbeteiligte Leute in der Nähe einer Demonstration oder Journalisten fehlerhaft verhaftet wurden, und das muss dann relativ schnell geklärt werden. Deshalb muss die Frist bei der Polizei relativ kurz sein. Aber es besteht, wie gesagt, kein Problem, das Sie lösen müssen, weil danach zwei Fristen von je 48 Stunden nahtlos anschliessen und so der notwendige Handlungsspielraum besteht.
Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, die Motion Gössi abzulehnen.