Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-18
Wortprotokoll
Sie haben vier Vorstösse aus Ihrem Rat in dieser ausserordentlichen Session zusammengenommen. Die Vorstösse haben eine gemeinsame Absicht. Sie wollen schwere, grenzüberschreitende Kriminalität, Gewaltextremismus sowie auch die Verfolgung von Mehrfachtätern stärken. Gleichzeitig betreffen die Vorstösse aber verschiedene Themenbereiche und verlangen vom Bundesrat unterschiedliche Massnahmen; ich werde mich deshalb je einzeln zu den vier Vorstössen äussern.
Der Nationalrat hat die gleichlautende Motion 25.4711 zur Motion Moser 25.4640 am 11.[NB]März 2026 angenommen. Der Bundesrat beantragt auch die Annahme. Die Motion Moser spricht eine Situation an, die immer wieder vorkommt: Jemand verübt in kurzer Zeit mehrere Straftaten an verschiedenen Orten, zum Beispiel Einbruchserien in verschiedenen Kantonen. Dabei handelt es sich bei der Täterschaft nicht selten um Personen, die keinen formellen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben; sie sind vielleicht sogar nur zum Zweck der Begehung von Straftaten in die Schweiz gekommen. Die geltenden Bestimmungen des Strafprozessrechts schreiben vor, dass in solchen Fällen alle Delikte einer Person in einem einzigen Verfahren von einer Staatsanwaltschaft verfolgt und auch von einer einzigen Behörde beurteilt werden. Dabei ist nach gesetzlicher Konzeption heute diejenige Staatsanwaltschaft für alle Fälle zuständig, die als erste ein Verfahren eröffnet hat. Das hat zur Folge, dass eine Staatsanwaltschaft unter Umständen zahlreiche Verfahren von anderen Staatsanwaltschaften übernehmen muss, was zu langen und aufwendigen Verfahren führen kann.
Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass gegenüber einer Person, die mehrere Taten begangen hat, eine sogenannte Gesamtstrafe ausgesprochen wird; ein einziges Urteil erledigt somit alle bekannten Delikte einer Person. Es ist aber nicht zu verkennen, dass diese Regelung zur Mehrbelastung bei einer Staatsanwaltschaft und auch zu einer Verlängerung von Verfahren führen kann, und deshalb verlangt die Motion hier eine Gesetzesänderung. Vom Grundsatz, wonach mehrere Taten in einem einzigen Verfahren verfolgt und beurteilt werden müssen, soll gemäss Motion nur dann abgewichen werden, wenn es eben Personen ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus, zum Beispiel abgewiesene Asylbewerber, sind. Es wird eine Herausforderung sein, die Ausnahmen im Sinne der Motion so zu definieren, dass die Vorteile einer raschen Verurteilung gegenüber den Nachteilen einer Trennung des Verfahrens überwiegen. Aber die Motionärin und der Motionär aus dem Nationalrat sehen hier Handlungsbedarf, der Bundesrat auch, und er beantragt deshalb die Annahme der Motion 25.4640.
Bei der Motion Juillard 25.4774, "Gewalttätiger Extremismus bei Demonstrationen. Veranstalter sollen die Kosten übernehmen", ist der Bundesrat anderer Meinung. Sie haben es sehr richtig gesagt: Es liegt einfach in der Hoheit der Kantone, das zu regeln. Gewalt gegen Personen und Sachen ist immer inakzeptabel, das ist kein Thema, aber für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Kantone zuständig. Diese unterliegt der kantonalen Polizeihoheit, und darunter fällt auch die Durchführung von Demonstrationen.
Regelungen zum Kostenersatz für Sicherheitsdienstleistungen sind entsprechend in den kantonalen Polizeigesetzen enthalten. Die Kantone und die Gemeinden tragen die Kosten für die Polizeipräsenz bei bewilligten Demonstrationen, da diese Einsätze zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung gehören. Bei nicht bewilligten Demonstrationen können den Organisatoren heute schon die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden. Die Kosten für diese Polizeieinsätze variieren stark, in der Regel wird eine Obergrenze festgelegt. Luzern, Zürich und Bern verrechnen zum Beispiel maximal 30[NB]000 Franken pro Einsatz. Wie gesagt, die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung anlässlich von Demonstrationen liegt in der Verantwortung der Kantone, sie haben in Polizeifragen Souveränität. Es ist deshalb Sache der betroffenen Kantone und nicht des Bundes, Regelungen für die Wahrnehmung und Finanzierung ihrer Aufgaben zu erlassen. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Bundesebene würde der kantonalen Polizeihoheit und dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Das ist der Grund, warum der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion beantragt.
Betreffend die dritte Motion, die Motion Moser 25.4718, "Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen [PAGE 299] Geldwäsche, Cybercrime und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität", kann ich es kurz machen. Wir meinen einfach, dass wir schon genügend Aufträge und Unterstützung durch das Parlament usw. haben, in diesem Bereich vorwärtszumachen. Wir sind auch sehr motiviert, das zu tun. Das Parlament hat in der Wintersession selbst zusätzliche personelle Ressourcen für das Fedpol gesprochen, und es ist ganz klar, dass wir insbesondere im Bereich der digitalen Kriminalität vorwärtsmachen wollen und müssen.
Die Bekämpfung der Cyberkriminalität, aber auch der Ausbau der digitalen Forensik sind ganz wichtige Aspekte der Strategie des Bundesrates gegen organisierte Kriminalität. Es geht eben nicht nur um Personal, das ist wichtig zu sehen, es geht auch um die richtigen Fähigkeiten der Mitarbeitenden. Die Bundeskriminalpolizei wird gezielt so weiterentwickelt, dass sie auch komplexe digital geprägte Ermittlungen wirksam führen kann. Was ganz wichtig ist, ist die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft. Ich sehe hier, dass diese Zusammenarbeit gut läuft. Die Verstärkung bei der Kriminalitätsbekämpfung im Sinne der Motion läuft also. Der Bundesrat kann, das ist auch noch wichtig zu betonen, der Bundesanwaltschaft am Schluss keine Vorgaben machen. Sie muss die Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei bzw. dem Fedpol ebenfalls wollen und weiterentwickeln. Deshalb beantragt der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Zur Motion Gössi 25.4593, "Stopp dem Gewaltextremismus. Die vorläufige Festnahme ist auf 48 Stunden zu verlängern": Die Motion verlangt, die Höchstdauer, während der jemand von der Polizei vorläufig festgenommen wird oder werden darf, von 24 auf 48 Stunden zu verdoppeln.
Es geht hier - das ist mir wichtig, da ich hier dagegen bin - nicht darum, die Rechte der Täter höher zu gewichten als etwa die der Opfer. Vielmehr befürchten wir, dass sich eine Ausdehnung der Polizeifrist sogar kontraproduktiv auswirken könnte, weil sie auf Kosten der Frist der Staatsanwaltschaft und der Schnellgerichte gehen könnte, die am Schluss zuständig sind, um eine Untersuchungshaft anzuordnen. Dies hat geschätzter Ständerat Jositsch gut dargelegt, mit Ausnahme eines Details: Er hat gesagt, dass nach der Polizei noch zweimal 48 Stunden kommen würden, was jedoch nicht richtig ist. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben vielmehr gemeinsam 48 Stunden zur Verfügung. Wenn Sie also die Polizeifrist verlängern, geht das auf Kosten der Staatsanwaltschaft, was nicht gut ist, weil am Schluss die Staatsanwaltschaft über den wichtigen Antrag entscheidet. Die Staatsanwaltschaft kann viele Beweise nur selber beschlagnahmen; sie kann Hausdurchsuchungen machen, Zeugen einvernehmen, DNA-Untersuchungen machen - das kann die Polizei nicht. Und deshalb ist es, wenn Sie wirklich mehr tatsächliche Straftäter ihrer Strafe zuführen wollen, schlecht, der Staatsanwaltschaft Zeit wegzunehmen. Es ist schlecht für die Sache.
Was ist die Lösung? Ich habe das schon im Nationalrat skizziert: Wenn es zum Beispiel darum geht, Hooligan-Probleme umgehend in den Griff zu bekommen oder auch Täter an Demonstrationen schneller zu überführen, senden die Strafverfolgungsbehörden sofort Staatsanwälte hin. Es wäre auch hier in Bern gut gewesen, solche, die sofort fotografieren, die Leute beobachten, entsprechend die Beweise aufnehmen können, zu senden. Dann ist man schon einen Schritt weiter. Die Polizei kann allein mit der Festnahme relativ wenig machen. Am besten machen sie es zusammen - aber am allerbesten ist es, wenn die Staatsanwaltschaft früh vor Ort ist. Wir befürchten jedoch, dass mit dieser Verlängerung eher das Gegenteil von dem, was gewünscht wird, erreicht wird. Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion.
Wie ich aber schon gesagt habe, sind wir gerne bereit, die Frage, ob und welche Massnahmen möglich und sinnvoll wären, im Rahmen der Arbeiten zu den beiden gleichlautenden Postulaten Gmür-Schönenberger 25.4719 und Nause 25.4820 vertieft zu prüfen. Dort geht es zwar nicht um solche Demonstrationen, sondern um Hooligans. Wir möchten aber, wenn wir unsere Regelung mit derjenigen in England vergleichen, explizit dieser Frage nachgehen, welche Unterschiede es bei diesen Fristen gibt und was wir diesbezüglich von anderen Ländern lernen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen; dies auch, weil wir die Postulate zur Annahme beantragt haben und der Frage dort nachgehen werden.