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Hess Lorenz · Nationalrat · 2026-03-18

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Man kann es nicht anders sagen: Ich glaube, noch selten wurde eine solche Menge an Zeit, Personalressourcen und finanziellen Mitteln in einen Rohrkrepierer investiert.

Vor knapp zehn Jahren hat es mein damaliger Kollege Weibel gut gemeint und eine gute Idee gehabt. Der Titel seines Vorstosses hiess "Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme". Das war das Thema. Jetzt, nach zehn Jahren Irrfahrt in diesem Geschäft, sprechen wir tatsächlich nicht mehr von einer Gebühr für Bagatellfälle, sondern wir sprechen von einer Notfallgebühr ohne Unterscheidung zwischen Bagatelle und Nichtbagatelle. Wir sind also weitestgehend vom ursprünglichen Zweck des Vorstosses entfernt.

Die einzige Unterscheidung, die man noch macht, das ist die Unterscheidung, ob man mit einer schriftlichen Überweisung auf den Notfall kommt oder nicht. Diese Überweisung, so ist es vorgesehen, würde durch Ärztinnen und Ärzte, durch telemedizinische Dienste oder Apotheken erteilt. Vorhin habe ich vom Kommissionssprecher noch gehört, dass offenbar bereits das Auflesen einer Person auf der Strasse, die man in den Notfall bringt, eine Überweisung ist. Wir hatten eigentlich immer von den schriftlichen Überweisungen gesprochen.

Jetzt steht eine gute Frage im Raum: Wie stellt z.[NB]B. ein Telemedizinanbieter eine schriftliche Überweisung aus? Wie bringt man diese dann mit? Oder zeigt man auf dem Handy, dass man telefoniert hat? Es reicht ja, dass ich telefoniert habe. Eine zweite gute Frage, auch ungelöst, ist: Wie werden die Apothekerinnen und Apotheker entschädigt, die eine Fallaufnahme machen und dann entscheiden müssten, ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht? Ja, Sie denken vielleicht, die machen das gratis, es braucht ja nur eine Viertelstunde oder 20 Minuten, um diesen Patienten anzuschauen.

87 Prozent, das wurde heute schon mehrfach gesagt, der Direktbetroffenen lehnen die Vorlage ab. Wenn wir jetzt die Rolle der Verbände zu hinterfragen beginnen, dann gilt das dann überall, dann gilt das von Economiesuisse bis zum Arbeitgeberverband und den Arbeitnehmerverbänden. Ich glaube, es ist schon nicht unwesentlich, dass 87 Prozent der betroffenen Verbände und Interessenvertreter das ablehnen, inklusive Spitälern, aller Anbieter und der Kantone. Warum? Es funktioniert nicht. Wenn man sagt, man hätte mit Menschen aus der Praxis gesprochen, dann entgegne ich: Ich bin in einer frühen Phase einmal zu einem Chef eines Notfalldienstes gegangen. Er hat mir kurz erklärt, warum das nicht funktioniert. Wenn man sagt, die Leute würden es gut finden, man habe mit Leuten gesprochen, dann ist diese Haltung klar. Denn diese meinen, das wirke, es gebe dann weniger Leute auf dem Notfall.

Die abschreckende Wirkung bleibt aus. Der ursprüngliche Ansatz, dass fast am Eingang hätte bezahlt werden müssen, hätte vielleicht abgeschreckt. Aber ohne grosse Informationskampagne, und von der wurde in der Kommission auch schon gesprochen, kriegt das gar niemand mit, oder ein grosser Teil der Versicherten weiss es nicht. Die abschreckende Wirkung dieses Selbstbehalts ist also absolut unrealistisch.

Nur am Rand erwähnt seien die rechtlichen Folgen, z.[NB]B. im Bereich Patientensicherheit oder Haftung, insbesondere der Haftung für die Apothekerinnen und Apotheker. Man kann sich die Rechtshändel ausmalen, wenn ein Apotheker eine falsche Fallbeurteilung mit gravierenden Folgen für die Person macht. Das wären dann auch noch interessante Fragen. Interessant wären auch die Wahrnehmung der Aufsicht durch die Kantone und der Verwaltungsaufwand.

Aber eigentlich sind die Worte eines Kommissionsmitgliedes zutreffend, das die Vorlage befürwortet. Es hat am Schluss gesagt: Ja, ich gebe zu, das bringt nichts, aber man muss es jetzt einfach machen, weil die Leute das gut finden. Es ist eigentlich so, wie wenn man bei einer Quartierstrasse diskutiert, ob man Tempokontrollen machen sollte, und am Schluss erhebt man eine Gebühr für das Befahren der Quartierstrasse. Oder noch ein bisschen plakativer gesprochen, Sie kennen das sogenannte Indianersprichwort: Von einem toten Pferd gilt es abzusteigen und ihm nicht einen neuen Sattel zu kaufen.

Nichteintreten ist dringend geboten, so ziehen wir bei diesem Rohrkrepierer die Handbremse. Es ist halt so: Was gut tönt, ist nicht zwingend gut. [GZ]

Ich bitte Sie, nicht einzutreten.