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Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Gestern hat der Nationalrat mit 108 zu 83 Stimmen ein zweites Mal beschlossen, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten, dies auf Antrag seiner Kommission. Die Kommission des Nationalrates hatte diesen Entscheid mit 15 zu 9 Stimmen getroffen. Ihre ständerätliche Kommission hat sich im Lichte dieses nationalrätlichen Ergebnisses gestern nochmals beraten. Im Resultat ist sie nach wie vor auf den Gegenentwurf nicht [PAGE 302] eingetreten, dies mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten.

Ihr Rat hat bekanntlich letzte Woche mit dem Stichentscheid Ihres Präsidenten dem Eintreten auf den Gegenentwurf zugestimmt. Insofern sind die Abstimmungsergebnisse im Nationalrat und in unserer Kommission gleich geblieben, auch die Argumentation für oder gegen einen Gegenentwurf.

Nicht ganz gleich waren die Anträge, wie sie heute auch mit der Minderheit I (Würth) vorliegen. So lag der Kommission der Antrag Würth vor, mit welchem der Gegenentwurf insofern angepasst werden soll, als der bisherige Absatz 2 gestrichen wird und man es bei Absatz 1 bewenden lässt. Wie gesagt, das ist heute der Antrag der Minderheit I (Würth) auf der Fahne. In Kenntnis dieses Antrages und der Minderheit II (Chiesa) beschloss die Kommission Nichteintreten.

Da wir nicht eingetreten sind, haben wir auch keinen Entscheid für eine Empfehlung zur Minderheit I (Würth) oder II (Chiesa) gefällt. Wir haben also nicht über die Anträge der Minderheiten entschieden. Wir haben diese aber schon beim Eintreten diskutiert, und es gab Wortmeldungen für beide Varianten.

Für die bisherige Fassung des Gegenentwurfes wurde vorgebracht, dass mit diesem Absatz 2 eben klargestellt werden soll, dass mit Absatz 1 kein neuer eigenständiger Zweck zur Neutralität in die Bundesverfassung aufgenommen werden sollte, dass also die Neutralität im Interesse der Sicherheit, im Interesse der Unabhängigkeit der Schweiz und somit als Instrument verstanden werden sollte. So wie sie bisher gelebt worden sei - so die Wortmeldungen -, entspreche die Kombination der Absätze 1 und 2 am ehesten dem bisherigen Verständnis der Neutralität.

Für eine Streichung von Absatz 2, das wäre dann der Antrag der Minderheit I (Würth), wurde demgegenüber vorgebracht, dass man eine möglichst schlanke Version wolle. Jeder zusätzliche Satz würde Interpretationsmöglichkeiten und Unsicherheit eröffnen.

Beide Minderheiten werden sich heute zu Wort melden.

Das Stimmenverhältnis gegen das Eintreten - erlauben Sie mir noch diese abschliessenden Bemerkungen - blieb aber wie gesagt gleich, und das zeigt auch, dass auch die neu eingebrachte Variante gemäss Antrag der Minderheit I (Würth) die Kommissionsmehrheit nicht zum Eintreten bewog. Das zeigt auch, was sich eigentlich in der ganzen bisherigen Beratung durchzog und was sowohl Kommissionsmehrheit - eine knappe Mehrheit, aber immerhin eine Mehrheit -, Bundesrat und Nationalrat dazu brachte, keinen Gegenentwurf zu unterstützen. Das sind drei Punkte.

1.[NB]Jeder zusätzliche Satz in der Bundesverfassung wirft die Frage auf, weshalb er eingefügt werden soll, weshalb es also eine schriftliche Fixierung der Neutralität braucht, wenn man diese ja gerade mit einer gewissen Flexibilität im Interesse der Schweiz handhaben will. Es gibt schlichtweg keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wenn es keinen gibt, kann man ihn dem Volk in der Kampagne auch nicht oder nur schwerlich verkaufen.

2.[NB]Wie in diesem Saal auch schon erklärt, gehen die meisten hier davon aus, dass mit dem Gegenentwurf nur die gelebte Praxis verankert werden solle. Wenn das so klar wäre, dürften aber Befürworter der Initiative diesem Gegenvorschlag nicht zustimmen, denn sie möchten ja gerade eine Einschränkung dieser Praxis erzwingen. Die Zustimmung von Initiativbefürwortern zum Gegenvorschlag macht diesen also höchst verdächtig, unheimlich und schwer kommunizierbar.

3.[NB]Dass nun zwei Varianten von möglichen Gegenentwürfen diskutiert werden - in der Kommission hatten wir noch andere Formulierungen -, zeigt gerade, dass es nicht möglich ist, die bisherige Praxis in einem oder zwei Sätzen sachgerecht zu definieren. Das zeigt, dies nochmals zur Erinnerung, auch das Resultat der durchgeführten Vernehmlassung.

Fazit: Das Ringen um einen sinnvollen, zielführenden Gegenvorschlag sollte aus Sicht der Kommissionsmehrheit heute ein Ende haben, dies vielleicht auch angesichts der Stimmenverhältnisse in den Kommissionen, wenn wir auf die Einigungskonferenz zugehen. Wir glauben, dass es nicht besser wird, das Rad noch weiter zu drehen. Der tiefere Grund liegt wirklich darin, dass es keinen Handlungsbedarf gibt und es nicht möglich ist, eine gelebte und entsprechend der jeweiligen Interessenlage der Schweiz gerechte Neutralitätspolitik verfassungsmässig zu definieren, jedenfalls nicht ohne nachteilige Folgen.

Ich lade Sie deshalb ein, auch heute auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Sollten Sie eintreten, beantrage ich, alle vom Nationalrat abweichenden Formulierungen, also die Anträge beider Minderheiten, abzulehnen.

Schliesslich, das haben wir auch schon einmal entschieden, lade ich Sie nochmals ein, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Antrag, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, gilt in beiden Fällen, ob Sie nun auf den Gegenvorschlag eintreten und diesem zustimmen oder nicht. Bei der Stichfrage beantragt Ihnen die Kommission, falls beide Vorlagen - die Initiative und der allfällige Gegenvorschlag - angenommen würden, dem Gegenentwurf den Vorzug zu geben. Dies beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen.