Wandfluh Ernst · Nationalrat · 2026-03-18
Wandfluh Ernst · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-18
Wortprotokoll
Die Diskussion zur Foie-gras-Initiative war eine richtig lange und intensive Diskussion, ebenso die zum Gegenvorschlag. Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag sollen die gewerblichen Importe stark eingeschränkt werden, nämlich auf die 20 Tonnen - wir haben es gehört -, die das bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit der[NB]EU[NB]als[NB]Mindestmenge vorsieht. Das entspricht aber nur 10 Prozent der heutigen Importmenge. Der private Import hingegen bleibt gemäss dem indirekten Gegenvorschlag komplett erlaubt. Das ist für uns eine klare Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen und privaten Importen.
Die Folge wird sein, dass der Einkaufstourismus noch einmal zunehmen wird. Seit 2022 ist der Einkaufstourismus um 10 Prozent auf heute 9,3 Milliarden Franken gestiegen, und dies insbesondere bei Lebensmitteln. Was sagen wir den Metzgereien in der Westschweiz, wenn ihre Kundinnen und Kunden die Festtagseinkäufe vermehrt ins Ausland verlegen, wenn diese über die Festtage diese Stopfleber im Ausland kaufen gehen und wenn sie dazu noch Käse, Fleisch oder [PAGE 522] Kosmetikartikel kaufen? Was sagen wir diesen Läden in der Westschweiz? Wollen wir denn noch mehr Einkaufstourismus als jetzt schon?
Deshalb beantragt meine erste Minderheit Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag, und ich hoffe, Sie können uns da folgen.
Meine zweite Minderheit betrifft Artikel 12a von Ziffer[NB]II. Dort geht es um die Deklarationspflicht, die neu ins Gesetz geschrieben werden soll. Das ist in unseren Augen komplett unnötig. Die Deklarationspflicht ist heute schon auf Verordnungsstufe geregelt: Der Bundesrat beschloss bereits am[NB]1.[NB]Juli 2025, dass die Deklarationspflicht für Stopfleber mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt. Wenn das nun ins Gesetz geschrieben wird, verliert der Bundesrat die notwendige Flexibilität, und für den Konsumenten ändert sich damit gar nichts. Die Deklaration sieht auf der Verpackung genau gleich aus, ob sie jetzt in der Verordnung steht oder ob sie im Gesetz steht. Das wäre komplett unverhältnismässig. Deshalb beantragen wir, Artikel 12a zu streichen.
Dann muss ich noch etwas sagen: Wenn die Initianten wenigstens einmal etwas dazu gesagt hätten, unter welchen Umständen sie die Initiative zurückziehen würden, dann wäre das ja noch etwas. Wir werden vermutlich sowieso über die Initiative abstimmen. Dann ist dieser Gegenvorschlag sowieso obsolet. [GZ]
Deshalb: Stimmen Sie mit uns.