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Baumann Kilian · Nationalrat · 2026-03-18

Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Die Produktion von Stopfleber ist immer mit grossem Tierleid verbunden. Darum ist sie in der Schweiz seit über vierzig Jahren verboten. Trotzdem dürfen die Produkte aus dieser Zwangsfütterung nach wie vor in die Schweiz importiert werden. Diese fehlende Konsequenz ist unverständlich, ja geradezu stossend.

Wir können nicht eine Produktionsmethode aus Gründen des Tierschutzes verbieten und gleichzeitig die Produkte dieser tierquälerischen Produktion weiterhin importieren. So untergraben wir unsere eigenen Gesetze - und das gilt nicht nur für Foie gras, sondern auch für andere Produkte. In[NB]den[NB]letzten[NB]vierzig Jahren haben wir so das Problem einfach ausgelagert, und für das Tierwohl haben wir nichts gewonnen.

Die Stopfleber-Initiative will den Tierschutz nun konsequent umsetzen und fordert ein generelles Importverbot. Weil uns Grünen das Tierwohl ein grosses Anliegen ist, unterstützen wir die Initiative.

Nun zum Gegenentwurf: Sie haben gehört, dass der Gegenentwurf in der Vernehmlassung von der Mehrheit der Kantone unterstützt wurde. Er geht zwar weniger weit als die Initiative, aber deutlich weiter als die vom Bundesrat in der Lebensmittelverordnung erlassene Deklarationspflicht für Stopfleber. Wie wir es schon bei tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten gesehen haben, genügt eine Deklarationspflicht allein nicht, um grundlegend etwas an den Verhältnissen zu ändern. Der indirekte Gegenentwurf verlangt darum, dass die Menge der gewerblichen Importe beobachtet wird und der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen muss, wenn die Deklarationspflicht nicht greift und die importierte Menge nicht zurückgeht.

Um den Tierschutz wirklich zu stärken, muss dieser Gegenentwurf aber griffiger ausgestaltet werden. Wir empfehlen Ihnen darum, die Minderheit Baumann zu Artikel 14a des Tierschutzgesetzes zu unterstützen. Ein geringer Rückgang der gewerbsmässigen Einfuhren soll nicht ausreichen. Die importierten Mengen sollen nicht nur zurückgehen, sondern sie sollen merklich zurückgehen. Der Begriff "merklich" macht klar, dass von der Deklarationspflicht ein deutlicher Effekt erwartet wird. Andernfalls hat der Bundesrat weitere Massnahmen zu ergreifen.

Wir werden zudem den Minderheitsantrag Wandfluh zu Artikel 12a des Lebensmittelgesetzes ablehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Die Verankerung der Deklarationspflicht auf Gesetzesstufe statt in der Verordnung verleiht dem Anliegen das nötige Gewicht. Im Gegensatz zur Bestimmung in der Verordnung beschränkt sich die Deklarationspflicht im Lebensmittelgesetz nicht auf Stopfleber, Magret und Confit, sondern umfasst auch Lebensmittel, die mit diesen Produkten hergestellt wurden.

Mit diesen beiden Änderungen im Tierschutz- und im Lebensmittelgesetz können Sie den indirekten Gegenentwurf griffiger gestalten und das Tierwohl effektiv stärken. Für die Fraktion der Grünen ist klar, dass der Tierschutz konsequent umgesetzt werden muss - entweder durch einen griffig gestalteten Gegenvorschlag oder durch die Initiative für ein generelles Importverbot von Stopfleber und Stopfleberprodukten.

Die gegenwärtige widersprüchliche Situation, in der wir tierquälerisch produzierte Produkte im Inland verbieten, [PAGE 525] gleichzeitig aber Produkte aus solchen Produktionsmethoden importieren, ist nicht länger tragbar und muss geändert werden.

[VS]