Rüegsegger Hans Jörg · Nationalrat · 2026-03-18
Rüegsegger Hans Jörg · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-18
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für Stopfleber" verlangt mit Artikel 80 Absatz 2ter der Bundesverfassung eine neue Bestimmung: "Die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist verboten." Sie sehen bereits anhand dieser Formulierung, dass die Umsetzung sehr schwierig sein wird.
Zur Wahlfreiheit bzw. zur staatlichen Bevormundung: Mit der auf Verordnungsebene bereits eingeführten Deklarationspflicht können Konsumentinnen und Konsumenten selber entscheiden, ob sie entsprechende Produkte konsumieren möchten. Ein gesetzliches Verbot eines Lebensmittels wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wahlfreiheit und würde für allfällige weitere Verbote einen problematischen Präzedenzfall darstellen. Ein Importverbot würde zu mehr privaten Einfuhren und damit zu zusätzlichen Einkäufen von Lebensmitteln im Ausland führen. Damit würde weder das Tierwohl verbessert, also der Schutz der Tiere vor Ort, noch der Konsum reduziert.
Zu den handelsrechtlichen Risiken: Ein Importverbot würde voraussichtlich auch gegen internationales Recht verstossen. Betroffene Länder, insbesondere Frankreich, könnten Gegenmassnahmen ergreifen. Das könnte durchaus weitere und breitere handelspolitische Folgen für die Schweiz haben. Die Möglichkeit zur Einfuhr von 20 Tonnen gemäss dem Landwirtschaftsabkommen vom 21.[NB]Juni 1999 - das haben wir bereits gehört - würde bestehen bleiben.
Die Diskriminierung mit dem indirekten Gegenentwurf der WBK-N, gemäss dem nur gewerbliche Importe verboten würden und private Einfuhren weiterhin zulässig wären, stellt eine Ungleichbehandlung dar, die sachlich nicht begründbar ist. So würde der Einkaufstourismus sicher angekurbelt werden.
Die Deklarationspflicht wurde am 1.[NB]Juli 2025 mit einer zweijährigen Übergangsfrist eingeführt; wir haben es gehört. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung ist nicht nachvollziehbar und auch nicht notwendig. Dem Gegenvorschlag fehlt der Fokus aufs Tierwohl. Er setzt auf die quantitative Importreduktion. Er setzt nicht auf qualitative Anforderungen, die bei entsprechenden Labels, die es zum Teil aber eben noch nicht gibt, möglich wären.
Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie, die Volksinitiative wie auch den indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.