Lexipedia

Gafner Andreas · Nationalrat · 2026-03-18

Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-18

Wortprotokoll

Importverbot für Stopfleber - ich muss ehrlich sagen, eine gewisse Sympathie habe ich für diese Initiative, denn in der Schweiz ist die Stopfmast seit Langem verboten. Es wäre mit unserem geltenden Tierschutz und den geltenden Haltungsbedingungen auch nicht möglich, kostendeckend zu produzieren.

Den Import solcher Produkte zu verbieten, ist allerdings eine fragwürdige Bevormundung hinsichtlich des Speisezettels der Bürger und bewirkt Schwierigkeiten in Bezug auf entsprechende Handelsabkommen mit anderen Staaten. Hinzu kommt, dass man aus den gleichen Gründen des Tierschutzes auch den Import von Froschschenkeln oder von lebend gefesseltem Hummer in Kartons verbieten müsste, ebenso den Konsum von einheimischen Schnecken. Diese Produkte kenne ich übrigens nur vom Hörensagen; ich habe noch nie so etwas konsumiert. (Teilweise Heiterkeit)

Mit einer Deklarationspflicht können die Konsumenten im Wissen um die Herstellungsart selbst und in Eigenverantwortung entscheiden, ob sie ein solches Produkt konsumieren. Damit können sie auch die Mitverantwortung für die unwürdige Zwangsfütterung und Haltung der betroffenen Gänse und Enten tragen. Ich appelliere also an die Eigenverantwortung. Jeder und jede kann doch selbst entscheiden, ob er oder sie Stopfleber konsumiert. Aus diesen Gründen lehne ich ein generelles Importverbot ab. Ein solches würde zudem den Einkaufstourismus aus den Westschweizer Kantonen zusätzlich anheizen. Zudem gehört eine solche Regelung nicht in die Verfassung.

Der Bundesrat hat die Problematik erkannt und per Verordnung eine Deklarationspflicht erlassen, die seit 2025 in Kraft ist. Mit dieser Deklarationspflicht kann der Konsument im Wissen um die Herstellungsart selbst entscheiden. Wer sich intensiv mit der Stopfleberproduktion und der entsprechenden Tierhaltung befasst, wird wie ich freiwillig auf den Konsum verzichten.

Es gibt ja Gründe dafür, dass diese Produktionsform in der Schweiz seit langer Zeit verboten ist. Um es wieder einmal klar zu sagen: Unser Schweizer Tierschutzgesetz und die Verordnungen dazu sind im Vergleich mit den Regelungen unserer Nachbarländer deutlich strenger. Die Antworten des Bundesrates auf meine Anfrage 20.1046 zu dieser Thematik sprechen für sich. Zum Beispiel auf die Frage hinsichtlich eines genügenden Platzangebots antwortete der Bundesrat damals: "Das Schweizer Tierschutzrecht enthält für alle Nutztierarten und für die verschiedenen Alterskategorien und Nutzungsrichtungen detaillierte Vorschriften und Mindestmasse. In der Europäischen Union hingegen fehlen detaillierte Richtlinien zur Haltung von Milch- und Mastvieh, Schafen, Ziegen und Pferden sowie von Geflügelarten weitgehend. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können jedoch für bestimmte [PAGE 532] Aspekte Tierschutzvorgaben erlassen, die über diejenigen der EU-Richtlinien hinausgehen." So lautete damals die Antwort des Bundesrates.

Ich bin der Meinung, dass wir nicht für die Tierschutzgesetzgebung und deren Umsetzung in Frankreich verantwortlich sind. Grundsätzlich werden solche Produkte nun deklariert, der indirekte Gegenvorschlag gibt der Deklarationspflicht noch ein wenig mehr Gewicht und stützt die Stossrichtung des Bundesrates. Zudem ist er auf der richtigen Ebene, nämlich auf Gesetzesebene. Ich empfehle Ihnen jedoch, auf fragwürdig produzierte Produkte zu verzichten, denn[NB]bei[NB]fehlender Nachfrage wird auch die Produktion bald zurückgehen. Konsumieren Sie viel lieber Schweizer Delikatessen.

Aus diesen Gründen sage ich Nein zur Initiative, aber Ja zum Gegenvorschlag.