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Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2026-03-18

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Wenn ich über Stopfleber spreche, denke ich an Gänserich Martin aus dem Märchen mit Nils Holgersson, ein Symbol für Glück und Freiheit. Im starken Kontrast dazu zeigt die Realität der Stopfleber eine Grausamkeit, die wir nicht ignorieren dürfen. Was hinter diesem Produkt steckt, ist kein Geheimnis: Enten und [PAGE 537] Gänse werden zwangsgefüttert. Mehrmals täglich wird ihnen ein Rohr in den Hals geschoben, durch das ihnen mithilfe einer Pumpe enorme Mengen an Futter verabreicht werden. Ziel ist nicht Gesundheit, sondern eine krankhaft vergrösserte Leber. Genau deshalb haben wir diese Praxis in der Schweiz vor Jahrzehnten, vor sage und schreibe vierzig Jahren, verboten, dies zu Recht. Ein Tier verdient Respekt statt Leid, und unser Handeln sollte diesem Wert entsprechen.

Die Schweiz hat sich bewusst dafür entschieden, diese Form der Tierhaltung nicht zuzulassen - weil sie unserer Vorstellung von Tierwürde widerspricht, weil wir als Gesellschaft gesagt haben, dieses Leiden wollen wir nicht akzeptieren, und weil es letztendlich um ein unnötiges Luxusprodukt geht, das längst der Vergangenheit angehören sollte. Dennoch importieren wir jedes Jahr grosse Mengen an Stopfleber und entsprechende Produkte. Das bedeutet letztlich: Wir verbieten die Tierquälerei im eigenen Land, akzeptieren sie aber weiterhin, solange sie nicht vor unserer Haustür, also im Ausland, stattfindet.

Die Volksinitiative spricht genau diesen Widerspruch an. Sie stellt eine einfache Frage: Wenn wir Stopfmast als Tierquälerei erkennen, sollten wir dann wirklich Produkte, die aus Stopfmast stammen, importieren?

Der indirekte Gegenvorschlag der Kommission geht weniger weit, aber er enthält durchaus sinnvolle Elemente. Eine klare Deklarationspflicht schafft Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten. Darum unterstütze ich auch die Mehrheit, welche diese Pflicht ausdrücklich im Lebensmittelgesetz verankern will. Das stärkt die Rechtssicherheit und verleiht der Deklaration das nötige Gewicht.

Wichtig ist aber auch, dass wir uns keine Illusionen machen. Eine minimale Reduktion der Importmengen darf nicht als Erfolg verkauft werden. Wenn diese Massnahmen wirken sollen, dann müssen sie zu einem merklichen Rückgang der Importe führen. Genau deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 14a Absatz 4 der Minderheit Baumann zu folgen. Denn unser Ziel ist klar: Das Leid dieser fühlenden Wesen durch die Zwangsfütterung muss wirksam reduziert werden. Der Gegenvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dafür danke ich der Kommission.

Aber die Initiative stellt letztlich die konsequentere Frage: Wollen wir Tierquälerei wirklich ablehnen oder nur innerhalb unserer Landesgrenzen? Darum empfehle ich Ihnen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und gleichzeitig den Gegenvorschlag so auszugestalten, dass er tatsächlich Wirkung entfaltet. Denn eines sollte uns allen bewusst sein: Wenn die Deklarationspflicht und die vorgesehenen Massnahmen nicht ausreichen, wird sich früher oder später auch die Frage eines Importverbots erneut stellen.