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Candan Hasan · Nationalrat · 2026-03-18

Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Die Produktion von Stopfleber durch Zwangsfütterung ist in der Schweiz verboten, und zwar nicht erst seit ein paar Jahren. Der Entscheid erfolgte 1978, unter anderem zu Zeiten von Hans Hürlimann, Fritz Honegger und Willi Ritschard.

Die Zwangsfütterung wurde in der Schweiz verboten, da sie den Tieren schweres Leid zufügt. Gänsen und Enten wird mit einer Metall- oder Plastikröhre unter Druck ein Maisfutterbrei über den Hals in den Magen gepresst. Durch den Druck kann es zum Reissen der Speiseröhre, des Kropfes und des Magens kommen, womit der Tod des Tieres einhergehen kann. Zudem hat die Zwangsfütterung eine pathologische Veränderung der Leber zur Folge: Die Leber wird um das Fünf- bis Zehnfache vergrössert - durch die Einlagerung von Fettgewebe. Der Fettgehalt einer gestopften Leber schwankt zwischen 56 und 60 Prozent, während eine normale Entenleber fünfzehnmal weniger Fett enthält. Ein normaler Fettgehalt liegt bei 4,6 Prozent. Die Leberzellen werden durch Fettablagerungen verdrängt, wodurch das Organ seine essenziellen Aufgaben wie Entgiftung, Stoffwechselregulierung und Verdauungshilfe nicht mehr erfüllen kann.

Eine extrem vergrösserte Leber übt auch massiven Druck auf andere Organe aus. Die Folgen sind Atembeschwerden, Herz-Kreislauf-Probleme und Entzündungen des Gewebes. Die Mortalitätsrate von Gänsen und Enten mit Zwangsfütterung ist zehn- bis zwanzigmal höher. Sie haben jetzt auch etwa zehn- bis zwanzigmal gehört, wie qualvoll diese Art der Fütterung ist, aber das macht sie nicht weniger schlimm.

Zu Recht haben wir darum diese Form der Enten- und Gänsemast schon vor Langem verboten. Leider haben wir es bisher versäumt, den Import solcher tierquälerischen Erzeugnisse ebenfalls zu unterbinden. Nun liegt uns hier und heute mit der Volksinitiative ein Angebot vor, auch den Import dieser Produkte endlich zu unterbinden. Dieses Angebot sollten wir annehmen. Wenn wir eine tierquälerische Produktion in der Schweiz verbieten, ist es nur die logische Konsequenz, dass wir auch ein Importverbot für solche Produkte beschliessen. Es ist ein Missstand, dass wir dieses Prinzip nicht konsequent anwenden und vielerorts zu wenig hinschauen. Aber diese wirklich unschöne Tatsache ist kein hinreichendes Argument, es nicht doch dort zu tun, wo wir hinschauen oder, wie in diesem Fall, vom Volk dazu gezwungen werden hinzuschauen.

Der Tierschutz und die Durchsetzung der Rechte der Tiere sind aus meiner Sicht nicht verhandelbar. Sie gründen auf einem Prinzip und auf den damit verbundenen Zielen, Tierleid zu vermeiden und die Rechte der Tiere zu gewährleisten. Wenn wir glaubwürdig sein wollen, macht es keinen Unterschied, ob ein Produkt in der Schweiz oder sonst wo auf der Welt tierquälerisch erzeugt wurde. Wenn wir feststellen, dass Tierqual vorliegt, und wir das nicht möchten, dann ist die Unterscheidung, ob diese Qual hier in der Schweiz oder an einem anderen Ort geschieht, nicht zulässig.

Den Verzehr von tierquälerisch erzeugten Gänse- oder Entenlebern kann ich auch nicht mit der kulturellen Frage rechtfertigen. Aus meiner Sicht ist es einzig und allein eine individuelle Entscheidung. Ich persönlich entscheide und bin deshalb dafür verantwortlich, ob ich diese Produkte esse oder nicht. Es besteht keine Abhängigkeit oder Verbindlichkeit. Es gibt auch keine anderen Sachzwänge, diese Produkte zu konsumieren.

Wenn wir heute diese Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen, untergraben wir unsere Glaubwürdigkeit bezüglich unserer Prinzipien des Tierschutzes und der Tierrechte. Mit einer Ablehnungsempfehlung torpedieren wir zudem unsere Schweizer Landwirtschaft respektive unsere Bäuerinnen und Bauern. Denn diese produzieren lokale, gesunde und tierfreundliche Nahrungsmittel, im Einklang mit dem Schweizer Tierschutzgesetz, unter Achtung der Rechte der Tiere. Ich sehe nicht ein, weshalb wir ausländische Produzenten bevorzugen sollten, indem wir ihnen erlauben, Produkte in die Schweiz zu exportieren, die nicht unseren Standards gemäss unseren Gesetzen entsprechen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Volksinitiative wie ich zur Annahme empfehlen.