Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-10-02
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-02
Wortprotokoll
In der Tat hat man auf den ersten Blick den Eindruck - das kam zum Teil auch in den Medien zum Ausdruck -, man habe mit dieser Abstufung und der langsamen Elimination des strukturellen Defizites eigentlich die Schuldenbremse ausgehebelt. Aber ich muss darauf hinweisen, dass in Artikel 26 der Bundesverfassung, der der Schuldenbremse zugrunde liegt, auch steht, dass der Bund die konjunkturelle Lage zu berücksichtigen habe. Das heisst, in einer konjunkturell schwierigen Lage muss der Bundesrat die Schuldenbremse so handhaben oder einführen, dass das konjunkturverträglich ist. Ich glaube - das hat auch Herr Weyeneth angedeutet -, dass eine sofortige, schockartige Elimination des strukturellen Defizites die momentane konjunkturelle Situation sehr stark verschärfen würde. Das wollten wir nicht.
Wir wollten auf der anderen Seite aber auch nicht ohne jede Bindung einfach sagen: Wir können die Schuldenbremse erst in drei, vier Jahren so richtig einführen. Das wäre dann von der Verfassung her problematisch gewesen. Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, ist eigentlich sehr einfach: Wir definieren zuerst das strukturelle Defizit - ich komme dann noch kurz darauf zurück - und bauen es über vier Jahre schrittweise ab, aber in einer Weise, dass wir zuerst das zulässige Defizit gemäss Schuldenbremse ausrechnen, dann schlagen wir abnehmend zuerst 3, dann 2, dann 1 Milliarde Franken dazu, geben das aber wiederum verbindlich gesetzlich vor, sodass Sie eine verbindliche Vorgabe für die Budgets der nächsten Jahre haben.
Herr Weyeneth, es stimmt nicht, dass wir einfach gesagt hätten, was fehle, sei strukturell bedingt. Wir haben Ihnen ja in der Botschaft vier Varianten vorgerechnet - das ist keine [PAGE 1712] ganz exakte Wissenschaft -, und die vier Methoden ergeben ungefähr die gleiche Grössenordnung. Wir fühlen uns eigentlich bei dieser Dimension sehr sicher. Aber die Tatsache, dass in einigen Jahren nochmals 1,5 bis 2 Milliarden Franken fehlen werden, zeigt, dass das strukturelle Defizit dazu neigt, mit der Zeit wieder anzuwachsen. Dann brauchen wir eine zweite Massnahme, seien es Einnahmen, sei es ein Paket, wie Sie es wollen, oder sonst etwas. Sollten wir nur mit strukturellen Massnahmen eingreifen wollen, um längerfristig das Wachstum der Bundesausgaben im Griff zu behalten, dann dauert es - das kann ich jetzt schon sagen - wahrscheinlich länger, bis solche strukturellen Massnahmen wirklich wirken.
Das ist ein Grund mehr, warum wir davon ausgehen, dass es nicht möglich sein wird, schon ein Jahr später den ganzen Betrag von 3 Milliarden Franken - oder was immer dann an Milliarden noch da sein wird - "auf einen Knall" wegzuputzen. Deshalb kann man diesen Antrag so nicht annehmen. Das Problem wäre so kaum lösbar, sosehr ich Verständnis dafür habe, dass man die Vorschrift eher verschärfen will.
Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehlen möchte, Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Weyeneth abzulehnen.