Theiler Heinz · Nationalrat · 2026-03-19
Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die Sicherung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gehört zu den zentralen Aufgaben unseres Staates. Die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung soll sicherstellen, dass die Schweiz auch in zukünftigen Krisen handlungsfähig bleibt. Ausgangspunkt der Revision sind die Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere bezüglich der Covid-Pandemie, angespannter Lieferketten sowie der drohenden Energiemangellage. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass das bestehende Instrumentarium grundsätzlich funktioniert, dass jedoch in einzelnen Punkten Anpassungen nötig sind, um schneller und gezielter reagieren zu können.
Wichtig ist: Die Grundkonzeption des Gesetzes bleibt unverändert. Die Verantwortung für die Versorgung liegt weiterhin in erster Linie bei der Wirtschaft. Der Staat greift nur subsidiär ein, wenn eine schwere Mangellage droht oder bereits eingetreten ist und die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbstständig sicherstellen kann.
Die Revision verfolgt vor allem drei Ziele: Erstens wird der Zeitpunkt staatlicher Intervention präzisiert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass gewisse Massnahmen eine längere Vorbereitungszeit benötigen. Zweitens stärkt die Vorlage die Informationsgrundlagen für die Beurteilung der Versorgungslage. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Auskunft und Meldepflichten sowie zur Datenbearbeitung wurden überarbeitet. Drittens enthält die Revision verschiedene präzisierende und organisatorische Anpassungen. Dazu gehören insbesondere Klarstellungen bei der Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen Organisationen sowie die Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens für geringfügige Verstösse.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 26.[NB]und 27.[NB]Januar 2026 beraten. Zuvor führte sie Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der betroffenen Organisationen durch. Die Kommission beantragt einstimmig Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung hat sich die Kommission mehrheitlich am Entwurf des Bundesrates orientiert, jedoch in einzelnen Punkten Anpassungen beschlossen.
Damit komme ich zu den Beschlüssen der Kommission. Die Kommission hat in Artikel 15 eine Anpassung der Terminologie beschlossen. Neu wird nicht mehr auf die Eigentümer der Pflichtlager abgestellt, sondern auf die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen. Mit dieser Präzisierung soll klarer zum Ausdruck kommen, wer in der Praxis für die Gewährleistung der Pflichtlager verantwortlich ist.
Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft in Artikel 21 die Finanzierung der Pflichtlager. Der Bundesrat beantragt hier neu, dass auf Speisereis Garantiefondsbeiträge erhoben werden können. Die Mehrheit der Kommission beantragt jedoch, beim geltenden Recht zu bleiben und keine Garantiefondsbeiträge auf Speisereis zu erheben, analog zu den inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie für Saat- und Pflanzengut. Eine Sonderregelung nur für die Warengruppe Reis mit einer Erstinverkehrbringer-Abgabe nur auf Reis erachtet die Kommission als unverhältnismässig. Sie befürchtet einen grossen administrativen Aufwand. Die Kommission folgte dem entsprechenden Antrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Hierzu liegt ein Minderheitsantrag vor. Die Minderheit Zybach unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Sie argumentiert insbesondere mit der Einhaltung der WTO-Konformität.
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft bei Artikel 31 die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bundesrat Massnahmen ergreifen darf. Der Bundesrat schlägt vor, dass solche Massnahmen auch dann ergriffen werden können, wenn eine schwere Mangellage innerhalb weniger Monate droht. Hier werden zwei Minderheitsanträge gestellt, die beide auch eine längerfristig absehbare Mangellage im Gesetz berücksichtigen wollen. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass der vorgeschlagene Zeitraum von wenigen Monaten eine sinnvolle Balance darstellt. Er ermöglicht frühzeitiges Handeln, verhindert aber gleichzeitig, dass das Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung für strukturpolitische Zwecke eingesetzt wird. Die Kommission beantragt deshalb, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Zusammenfassend ist die Kommission der Auffassung, dass diese Revision eine gezielte und verhältnismässige Weiterentwicklung des bestehenden Systems darstellt.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und dieser mit den von ihr beschlossenen Anpassungen zuzustimmen.