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Riniker Maja · Nationalrat · 2026-03-19

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-19

Wortprotokoll

Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein sehr gutes Beispiel für ein typisch schweizerisches Modell. Staat und Wirtschaft mit klar definierten Rollen arbeiten zusammen. Die Verantwortung für die Versorgung liegt primär bei der Wirtschaft. Der Staat greift nur dann ein, wenn eine schwere Mangellage droht und der Markt alleine nicht mehr funktioniert. Aus liberaler Sicht und damit auch für mich als Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion ist es eben genau dieses Gleichgewicht, das wir brauchen und das entscheidend ist. Nicht der Staat organisiert die Versorgung, aber der Staat sorgt dafür, dass wir im Krisenfall handlungsfähig bleiben.

Die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich globale Lieferketten sein können. Pandemie, Energiekrise, geopolitische Spannungen und all dies zeigen uns, dass die Versorgungssicherheit eben auch eine Frage der Sicherheitspolitik ist, und darum ist es aus drei Gründen richtig, dass wir die Instrumente der wirtschaftlichen Landesversorgung weiterentwickeln:

1.[NB]Der Interventionszeitpunkt wird präzisiert. Der Staat soll nicht erst handeln können, wenn eine Mangellage bereits eingetreten ist, sondern dann, wenn sie absehbar wird.

2.[NB]Das Monitoring der Versorgungslage wird verbessert. Frühzeitige Informationen ermöglichen auch frühzeitiges Handeln.

3.[NB]Die Zusammenarbeit zwischen Staat und der Wirtschaft wird klarer geregelt. Gerade aus liberaler Sicht ist diese Partnerschaft zentral, denn die Krisenvorsorge funktioniert nur dann gut, wenn die Wirtschaft ihre Verantwortung wahrnimmt und der Staat klare Leitplanken setzt.

In der Kommissionsberatung haben wir einzelne Präzisierungen vorgenommen. Ein Beispiel betrifft die Pflichtlager. Hier war es uns wichtig, dass nicht nur formale Eigentümer, sondern tatsächlich die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen in die Verantwortung genommen werden. Diese Klarstellung bei Artikel 15 stärkt die Systematik des Gesetzes, und sie schafft mehr Rechtssicherheit.

Der in unserer Kommissionsberatung wohl am meisten diskutierte Punkt betrifft jedoch die Frage der Garantiefondsbeiträge beim Speisereis in Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz[NB]2. Der Speisereis hat uns beschäftigt. Der Bundesrat will hier eine Anpassung vornehmen, um internationale Handelsregeln vollständig zu erfüllen. Die Kommission entschied sich dann aber nach der Anhörung und nach intensiver Diskussion dagegen. Ich nenne Ihnen drei Punkte zur Begründung:

1.[NB]Der administrative Aufwand wäre unverhältnismässig hoch. Statt Beiträge an der Grenze zu erheben, müssten neu Tausende Erstinverkehrbringer im Inland erfasst werden. Da sprechen wir von Importeuren über Detailhändler bis hin zu den Restaurants, die Speisereis importieren oder verarbeiten wollen.

2.[NB]Der Nutzen für die Versorgungssicherheit ist gleich null. Die Pflichtlager für Speisereis würden gleich gross bleiben, unabhängig davon, wie der Garantiefonds finanziert wird.

3.[NB]Das bestehende System funktioniert - es funktioniert ja. Gerade in der Krisenvorsorge sollten wir funktionierende Systeme nicht noch komplizierter machen. Oder liberal gesagt: regulieren, wo es nötig ist, aber nicht mehr.

Die Vorlage stärkt die Resilienz unseres Landes. Sie verbessert unsere Krisenvorsorge, ohne dass das bewährte Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft aus dem Gleichgewicht fällt. Es ist eine pragmatische und ausgewogene Revision. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb die Vorlage.

Ich bitte Sie, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen und die Vorlage dann in der Gesamtabstimmung anzunehmen.