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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Der Motionär verlangt vom Bundesrat, das Gesetz so anzupassen, dass für kleine Warensendungen innerhalb der Schweiz und für solche aus dem Ausland, welche über den Weltpostvertrag in die Schweiz gelangen, die gleichen Grössendefinitionen, Gewichtsvorschriften und Portokosten gelten. [PAGE 317]

Der Bundesrat ist an einem funktionierenden Wettbewerb im Schweizer Paketmarkt interessiert. Der internationale Paketmarkt mit Ziel Schweiz ist vollständig liberalisiert und entsprechend wettbewerbsintensiv. Der Absender entscheidet, ob er seine Waren über den Postkanal des Weltpostvereins oder über einen anderen Logistikkanal versendet.

Der Kanal gemäss den Bestimmungen des Weltpostvereins, den die Post abwickelt, verliert gegenüber anderen Logistiklösungen seit 2023 zunehmend an Bedeutung. Die chinesischen Online-Shops Temu und Shein - ich denke, das ist eine der Fragen von Herrn Hurni - nutzen andere Anbieter. Letztes Jahr beförderte die Post nur noch rund 27 Prozent aller grenzüberschreitenden Warensendungen aus China gemäss den Bestimmungen des Weltpostvereins - 27 Prozent. Die Sendungen waren durchschnittlich nur 70 Gramm schwer, womit sie den nationalen Kleinwaren bis 500 Gramm entsprechen. Es gibt somit keinen substanziellen Wettbewerbsnachteil für Händler in der Schweiz aufgrund unterschiedlicher Definitionen von Kleinwarensendungen. Ich denke, das war Ihre Frage zum Format. Hier gibt es eigentlich keine Wettbewerbsnachteile.

Hinzu kommt, dass die nationalen Porti und die Entgelte gemäss Weltpostverein nicht direkt vergleichbar sind. Die Post bietet bei ihren eigenen Dienstleistungen einen höheren Leistungsumfang. Die vielfältigen Empfängerleistungen, zum Beispiel die aktive Paketsteuerung - also die Steuerung des Ortes, an dem man das Paket erhalten will, beispielsweise zuhause oder in einer Postfiliale -, sind für die über den Kanal des Weltpostvereins beförderten Sendungen nicht verfügbar.

Die Preise in der Grundversorgung muss die Post nach wirtschaftlichen Kriterien, das heisst kostendeckend, festlegen. Demgegenüber decken die vom Weltpostverein festgelegten Entgelte für importierte Postsendungen die Kosten für die Zustellung im Zielland oftmals nicht.

Angesichts dieser Tatsache kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss: Die Post anzuweisen, ihre Preise für internationale Sendungen, die nicht unter die Vorgabe des Weltpostvereins fallen, zu erhöhen, hilft den nationalen Händlern nicht, denn ausländische Händler würden zu einem Zusteller mit möglicherweise tieferem Preis wechseln; hier herrscht Wettbewerb, die Post würde also unter Umständen entsprechend Marktanteile verlieren.

Im nationalen Paketgeschäft wiederum gibt es keinen Spielraum für Preissenkungen. Die Kosten sind - getrieben durch die Grundversorgungsvorgaben und den Nachfragerückgang bei Briefen und Schaltergeschäften - bereits hoch, und die Margen fallen entsprechend gering aus. Vor allem aber würde ein Eingriff in die Preissetzung der Post der laufenden Revision der Postgesetzgebung entgegenstehen. Diese zielt darauf ab, den Umfang und die Eigenfinanzierbarkeit der Grundversorgung in Einklang zu bringen.

Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass mit dem wachsenden Online-Handel auch günstige Direktimporte aus Asien zunehmen und sich daraus Probleme für die Schweizer Volkswirtschaft ergeben können. Um die Händler in der Schweiz gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu unterstützen, erachtet der Bundesrat es aber als zielführender, andere Massnahmen zu prüfen - dazu wäre er bereit. Ein Ansatz könnte sein, eine Bearbeitungsgebühr für Sendungen aus dem Ausland einzuführen. Dieser Ansatz wird derzeit auch in der EU diskutiert.

Wenn Sie die Motion also annehmen, das hat der Motionär auch schon gesagt, würden wir im Zweitrat die Abänderung in einen entsprechenden Prüfauftrag beantragen.

Ich hoffe, ich kann es einigermassen nachvollziehbar zusammenfassen; es ist auch für mich nicht ganz einfach. Der Weltpostverein regelt den internationalen Postverkehr. Hier haben wir selbst keinen direkten Einfluss. Das ist eine Seite. Hier wurden die Preise für Postsendungen auch erhöht. Auf der anderen Seite wollen wir nicht, dass wir im Inland die Preise an die internationale Konkurrenz anpassen müssen. Damit hätten wir nämlich einen Verlust auf der Seite der Post. Hier sind die Margen sehr klein.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat letztlich die Ablehnung dieser Motion beantragt und Sie bittet, dem zu folgen. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die Motion angenommen wird, denn die Problematik ist unbestritten, auch für den Bundesrat. Für uns ist einfach der Lösungsweg nicht der richtige. Wir würden im Nationalrat entsprechend beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, damit der Bundesrat Ihnen hier eine zielgerichtete Lösung in Aussicht stellen könnte.