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Flach Beat · Nationalrat · 2026-03-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich spreche für die Grünliberale Fraktion zur ganzen Vorlage und dann auch zu meinen Minderheiten. Wenn man jetzt, wenn der Frühling kommt, in der Berner Altstadt sitzt und zum Beispiel etwas Feines trinkt, dann geht dabei gerne vergessen, dass es auch wieder einmal eine Krise geben könnte. Es ist aber wichtig, dass wir diese Fragen offen und ehrlich angehen. Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes enthält wichtige Modernisierungen gegenüber der Totalrevision von 2017. Insbesondere geht sie auf die Erfahrungen ein, die man während der Covid-19-Pandemie gemacht hat. Kritisiert wurden auch von uns Grünliberalen namentlich das zu späte staatliche Eingreifen, unzureichende gesetzliche Grundlagen für die Datenerhebung und -meldung sowie organisatorische Schwächen, die man nun mit dieser Revision beheben möchte.

Insbesondere geht es auch um die Präzisierung der Vorverlagerung des Zeitpunkts für Massnahmen. Staatliches Handeln soll bereits bei absehbaren, sich abzeichnenden Versorgungskrisen möglich sein, nicht erst, wenn Mangellagen eingetreten sind. Ziel ist eine präventive, krisenangepasste Reaktionsfähigkeit. Die Einführung klarer gesetzlicher Grundlagen für die Erhebung, Nutzung und Bekanntgabe von Daten ist ebenso wichtig wie die Einführung von Meldepflichten für Unternehmen. Es gibt Verbesserungen bezüglich der Lagebeurteilung, der Prognosefähigkeit und der Einsatzvorbereitung. Da zentrale Kompetenzen teilweise nur auf Verordnungsstufe geregelt waren, wird auch auf diese rechtlichen Unsicherheiten reagiert. Weiter wird die Digitalisierung endlich verankert; sie soll als zentrales Instrument für Beobachtung, Analyse und Bewirtschaftung von Versorgungslagen eingesetzt werden. Die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Wirtschaft und Staat ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil, und es wurden, wie gesagt, die Lehren aus den in der Pandemie sichtbar gewordenen Koordinations- und Informationsdefiziten gezogen.

Es wird eine organisatorische Stärkung in Bezug auf die Funktion der Delegierten oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung aufgenommen. Die Aufwertung dieser Funktion vom Nebenamt zum Vollamt wird vollzogen. Ziel sind klare Verantwortlichkeiten, höhere Verfügbarkeit und stärkere Koordination. Diese Schritte wurden bereits 2025 umgesetzt. Die vorliegende Revision bildet aber nun den materiellen zweiten Schritt dazu.

Schliesslich werden immerhin milde Straf- und Vollzugsbestimmungen eingeführt. Es handelt sich um Ordnungsbussen bei Zuwiderhandlungen, denn, wie hier auch schon ausgeführt wurde, man kann den Bären nicht waschen, ohne das Fell nass zu machen. Ein wesentlicher Punkt ist auch, sicherzustellen, dass die Pflichtlager, die Logistik und die internationale Handlungsfähigkeit gegeben sind.

Die Grünliberale Fraktion bittet Sie deshalb, einzutreten und einzig bei Artikel 31 der Minderheit I (Flach), zu der ich jetzt gerade noch komme, zu folgen.

Hier geht es darum, zu definieren, wann denn eigentlich der Bundesrat eingreifen soll. Die Kommissionsmehrheit sowie der Bundesrat wollen hier die Formulierung einfügen, wonach der Bundesrat bei einer sich "innerhalb weniger Monate" abzeichnenden schweren Mangellage eingreifen solle, die andernfalls voraussichtlich nicht zu verhindern oder zu bewältigen wäre. Meine Minderheit nimmt diesen zeitlichen Aspekt heraus und sagt schlicht und ergreifend, auch zugunsten der Handlungsfähigkeit des Bundesrates: Wenn schwere Mangellagen einzutreten drohen und sie voraussichtlich nicht verhindert oder bewältigt werden können, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied. Meine Minderheit hilft vor allen Dingen, die Frage zu klären, wann der Bundesrat denn eigentlich einschreiten solle.

Ich erinnere Sie daran, dass während Corona - das habe ich ganz zu Beginn gesagt - die Problematik bestand, dass man nicht wusste, zu welchem Zeitpunkt der Bundesrat denn nun eingreifen solle. Mit der Formulierung, wie sie derzeit im Gesetz steht, kann es Monate dauern, bis es so weit ist. Es kann [PAGE 553] aber durchaus sein, dass sich Mangellagen längerfristig abzeichnen, beispielsweise im Falle eines Krieges, wo man voraussehen kann, wie sich die Situation im Zusammenhang mit der Versorgung ungefähr entwickeln wird, oder auch in anderen Krisenfällen, die wir heute einfach noch nicht voraussehen können. Wer hätte vor zehn Jahren an eine Covid-Krise oder etwas Ähnliches gedacht? Wer hätte vor 14 Jahren an einen Krieg in Europa oder etwas Ähnliches gedacht?

Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen; ansonsten bitte ich den Bundesrat, dann wenigstens Ausführungen dazu zu machen, wie diese Formulierung zu verstehen ist und ob er sich wirklich sicher ist, dass er mit seiner sehr einschränkenden Formulierung tatsächlich der Problematik entgegenwirken kann, die wir während Corona bemerkt haben. Wir müssen handlungsfähig sein, das ist das A und O in einer Krise, und wir müssen es dann sein, wenn die Krise absehbar ist.