Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-19
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die drei Motionen haben eigentlich die gleiche Zielrichtung, nämlich den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern und Schweizer Internetadressen zu verhindern. Es gibt immer wieder Schlagzeilen wie diese von letzter Woche, dass Kriminelle mit gefälschten Telefonnummern als angebliche Angestellte oder Polizisten Millionen erbeuten.
Bei der Motion Candinas Martin 24.4391 geht es um das Call-ID-Spoofing, d.[NB]h. das unrechtmässige Verschleiern der tatsächlichen Rufnummer und die Vortäuschung einer schweizerischen Rufnummer. So geben sich beispielsweise ausländische Betrügerbanden als inländische Polizisten aus. Hier sollen die Provider verpflichtet werden, technische Massnahmen einzuführen, um gespoofte, also vorgetäuschte schweizerische Rufnummern zu erkennen und zu unterbinden. Ihre KVF-S beantragt einstimmig, diese Motion anzunehmen.[NB]Der[NB]administrative und technische Aufwand für Fernmeldedienstanbieter soll dabei angemessen bleiben.
Die Motion Seiler Graf 24.4392 verlangt griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern. Um die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern zu bekämpfen - beispielsweise beim vorhin besprochenen Spoofing -, soll der Bundesrat beauftragt werden, die Missbräuche beim Verkauf von schweizerischen Telefonnummern wirkungsvoll einzudämmen. Die KVF-S stellt fest, dass die Identifikation der Inhaberinnen und Inhaber einer Rufnummer oft mangelhaft ist, was Missbräuche begünstigt und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert. Sie beantragt auch die Annahme dieser Motion.
Bei der Motion Götte 24.4393 geht es darum, dass man griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains, also von Internetadressen, ergreift. Hier geht es darum, dass die Internetadressen von Websites, die auf .ch oder .swiss enden, nicht mehr missbräuchlich verwendet werden und die Leute irreführen können. Dazu sollen schweizerische Domains erstens nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen abgegeben werden. Zweitens sollen die Tatbestände in Missbrauchsfällen ausgedehnt werden - über Phishing, also Datendiebstahl, oder Malware, also Schadsoftware, hinaus -, sodass die technische und administrative Blockierung missbräuchlicher Domains effektiver und wirksamer geschehen kann.
Die KVF-S beantragt Ihnen eine Anpassung der Motion. Sie möchte den ersten Teil streichen. Die zusätzliche Identifizierungspflicht erscheint der Kommission unverhältnismässig, vor allem auch im Vergleich zum möglichen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Im Vergleich zum europäischen Ausland wäre dies ein gewaltiger Swiss Finish mit hohem Zusatzaufwand für Verwaltung und Anbieter. Hingegen beantragt Ihnen Ihre Kommission, den zweiten Teil der Motion mit der Ausdehnung des Missbrauchstatbestands anzunehmen. Hier sind neue, präzise gesetzliche Leitplanken zu setzen, innerhalb derer der Vollzug dann wirkungsvoll, aber auch mit dem nötigen Augenmass, erfolgen kann.