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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich kann mich dem Kommissionssprecher hier absolut anschliessen. Die Motion Candinas Martin verlangt, dass Telekomanbieter verpflichtet werden, aktiv technische Massnahmen gegen das sogenannte Call-ID-Spoofing einzuführen. Es geht hier um die Problematik der unrechtmässigen Verschleierung der tatsächlichen Telefonnummer. Bei der Motion Seiler Graf geht es um die Missbräuche bei der Weitergabe von schweizerischen Telefonnummern, und bei der Motion Götte geht es darum, dass der Bundesrat bei den schweizerischen Domains .ch und .swiss tätig wird.

Ihre vorberatende Kommission hat bei der Motion Götte einstimmig entschieden, auf die Forderung nach weiteren Identifizierungspflichten zu verzichten. Sie beantragt, die Motion mit dieser Änderung anzunehmen. Wir können uns dieser Änderung hier gerne anschliessen. Nun besteht noch die Forderung, dass die Möglichkeit der Sperrung solcher Domains auszudehnen sei. Die Identifizierungspflichten werden hingegen als unverhältnismässig erachtet.

Alle drei Motionen verfolgen das gleiche Anliegen, welches auch der Bundesrat unterstützt: Die Bevölkerung soll vor kriminellen Machenschaften geschützt werden. Deren Bekämpfung, die nötig ist, soll umgesetzt werden. Ich kürze etwas ab: Wir prüfen sämtliche Möglichkeiten und Massnahmen, die dafür notwendig sind. Wir werden im Rahmen der sowieso anstehenden Revision des Fernmelderechts, die bei uns in Erarbeitung ist, Vorschläge unterbreiten, die helfen werden, die Problematik der digitalen Kriminalität einzudämmen, ohne dass die freie Kommunikation - das scheint mir wichtig - darunter leiden wird.

Wir beantragen Ihnen entsprechend, die Motionen Candinas Martin und Seiler Graf anzunehmen und die Motion Götte mit der von der Kommission beantragten Änderung ebenfalls anzunehmen. Es gibt also keine Differenz zur Kommission; wir fordern keine Abstimmung.