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Walker Felix · Nationalrat · 2003-10-02

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Ich habe trotz der Argumente von Kollege Kaufmann für die Mehrheit gestimmt. Wir sind beim Geldwäschereigesetz, und all diese Finanzintermediäre bezahlen bereits Gebühren. Nachdem sie ja der Kontrollstelle unterstellt sind, ist jetzt die Meinung, dass sie eine zusätzliche Aufsichtsgebühr bezahlen. Warum das?

1. Ohne die Kontrollstelle gibt es eigentlich keine milizmässig organisierte Selbstregulierung. Wenn die gleichen Finanzintermediäre eine übliche Kontrolle über sich ergehen lassen müssten, wäre das sehr viel kostenintensiver. Die Alternative wären Revisoren, die nicht nur 600 Franken kosten - dafür arbeiten sie vielleicht einen halben Tag, vielleicht etwas weniger.

2. Die staatliche Aufsicht ist in diesem Bereich der Geldwäscherei etwas ganz Entscheidendes. Es ist eine Image-Frage, eine Garantie für Integrität, Lauterkeit und Vertrauen.

3. Wir sprechen von einer Mehrbelastung für diese Aufsichtsgebühr von 600 Franken pro Finanzdienstleister. Ich habe diese Rechnung nicht ganz verstanden, Kollege Kaufmann - sechs Mal mehr? Meine Rechnung lautet so, dass die Spruchgebühren jetzt bei 760 000 Franken sind, und wenn man die Aufsichtsgebühren einführen würde, ginge das in die Grössenordnung von plus/minus 3 Millionen Franken.

Es sollte eine verursachergerechte Aufsichtsgebühr sein, und diese ist eigentlich gar nichts Neues. Sie ist insofern nichts Neues, als bei der Eidgenössischen Bankenkommission genau dasselbe so funktioniert: Bei der EBK hat es Gebühren von 4 Milliarden Franken und Aufsichtsgebühren von 19 Milliarden Franken. Genau dasselbe gilt bei der Spielbankenkommission. Ich bin der Meinung, die Alternative wäre, dass der Steuerzahler diese Kontrollstelle bezahlt, und das erschiene mir - nachdem es um eine entgeltliche Leistung geht - nicht richtig und auch nicht gerecht.

Jetzt wird man sagen, es werde überzogen, wir hätten ja diese Gebühren nicht im Griff. Es gibt eine Jahresrechnung, die abgeschlossen werden muss. Es gelten wie bei den übrigen Gebühren das Kostendeckungsprinzip, das Äquivalenzprinzip und das Verursacherprinzip. Ich meine, man könnte hier der Mehrheit zustimmen, ohne dass man jetzt "KMU-unfreundlich" wird.

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