Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die UREK-S hat diese Kommissionsmotion im Zusammenhang mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Regazzi 24.446, "Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen", eingereicht. Im Rahmen dieser Beratungen wurde die parlamentarische Initiative Regazzi vom Initianten zurückgezogen. Die [PAGE 325] Kommission hat die Kommissionsmotion mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eingereicht, dies am 20.[NB]November 2025.
Ausgangspunkt für die Beratungen war, wie bereits erwähnt, die parlamentarische Initiative Regazzi, die die Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen wollte. Dieses Anliegen hat Ihre Kommission geprüft und verworfen, aber das Kernanliegen hat sie in dieser Motion aufgenommen. Ein Fonds für Naturkatastrophen scheint der Kommission zu unflexibel und nicht an die Anforderungen eines raschen Handelns in Katastrophenlagen adaptiert zu sein. Es gibt auch verschiedene finanzpolitische Gründe, weshalb wir solche Fonds abgelehnt haben - ich muss Ihnen nicht sagen, dass wir damit weitere Ausgaben gebunden hätten. Das Anliegen von Kollege Regazzi wurde aber in der Kommissionsmotion, die Ihnen jetzt vorliegt, aufgenommen. Der Handlungsbedarf wurde anerkannt, nicht aber das Instrument und die Zielrichtung der parlamentarischen Initiative.
Der Bundesrat wird mit der Kommissionsmotion beauftragt, dem Parlament einen Erlassentwurf vorzulegen, der es im Fall von Naturkatastrophen ermöglicht, Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen und zur Wiederinstandstellung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Nach Naturkatastrophen gilt es, finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen rasch bereitzustellen, um die Folgen des Ereignisses zu bewältigen und wirtschaftliche Tätigkeiten wieder zu ermöglichen. Bei ausserordentlichen Ereignissen sollten betroffene Gemeinden und Kantone auf die finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können. Heute kann der Bund zwar, gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz, gewisse Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungsarbeiten für Schutzbauten mitfinanzieren. Diese gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um den betroffenen Gemeinwesen rasch und angemessen Unterstützung zu gewährleisten.
Die vergangenen Ereignisse zeigen die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens deutlich auf. Nach dem Unwetter von 2005 war eine Sonderbotschaft des Bundesrates notwendig, um eine Bundeshilfe von 14,4 Millionen Franken für die Wiederherstellung der Strassen zu ermöglichen. Nach dem Gletscher- und Bergsturz in Blatten von 2025 musste ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet werden, um 5 Millionen Franken Soforthilfe bereitzustellen. Derzeit ist eine Sonderbotschaft für eine ausserordentliche Bundeshilfe von 36 Millionen Franken zur Bewältigung der Unwetterschäden von 2024 im Tessin und in Graubünden in Vorbereitung. Der Weg zu solchen ausserordentlichen Hilfen ist aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden, vor allem aber ist er zu langsam. Deshalb möchte Ihre Kommission den Bundesrat anregen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit er auf solche Ereignisse schnell und angemessen reagieren kann.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit der Begründung, dass ihm der jetzige Zeitpunkt nicht passe. Die Kommission ist der Meinung, dass es nie einen idealen Zeitpunkt geben wird, um diese Motion umzusetzen. Immerhin liessen wir uns vom Bundesamt für Umwelt in einer Tabelle die grösseren Schadenereignisse seit 2015 auflisten, und ich muss Ihnen sagen, dass wir in jedem Jahr von 2015 bis 2024 ein grösseres Ereignis hatten. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der rechtliche Rahmen definitiv überprüft werden muss. Im Rahmen dieser Motion hat der Bundesrat dann die Möglichkeit, die geeigneten rechtlichen Rahmengesetzgebungen zu verabschieden. [GZ]
Ich bitte Sie um Unterstützung der Motion.