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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion. Es geht ihm nicht darum, zu urteilen, ob es der richtige Zeitpunkt für diese Motion ist oder nicht. Ich gehe mit Herrn Ständerat Rieder einig, dass man in der Politik wahrscheinlich lange warten kann, wenn man auf den richtigen Zeitpunkt wartet.

Die Differenz ist eigentlich klein. Ich gehe davon aus, dass Sie die Motion annehmen werden. Dafür habe ich Verständnis. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung, weil wir im September 2025 das Postulat 25.3669 überwiesen erhalten haben und am Postulatsbericht arbeiten. Es handelt sich um die Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes. Der Bericht in Beantwortung dieses Postulates soll aufzeigen, welche Regelungen für die zeitnahe Unterstützung bei Naturereignissen vorhanden sind und wo Regelungen fehlen. Zudem soll der Bericht klären, ob eine einheitliche gesetzliche Grundlage für eine Unterstützung bei schweren Naturereignissen nötig ist, z.[NB]B. in Form eines neuen Gesetzes.

Wenn Sie die Motion der UREK-S annehmen, kommen Sie dem Postulat etwas zuvor, indem Sie sagen, es braucht ein solches Gesetz. Dann werden wir diese Arbeiten koordinieren und gleichzeitig mit dem Postulatsbericht einen Erlassentwurf erarbeiten. Der Bericht soll im zweiten Semester 2027 vom Bundesrat verabschiedet werden. Wenn Sie die Motion jetzt annehmen, werden auch die entsprechenden Arbeiten beginnen. Wir waren der Auffassung, dass wir jetzt einmal den Bericht zum Postulat machen sollten. Wir haben in der Vergangenheit ja genügend rasch und auch verhältnismässig reagiert. Ich bin der Meinung, man könnte das jetzt so laufenlassen und uns diese Arbeiten erledigen lassen.

Es wurde vorhin von Herrn Ständerat Regazzi gesagt, dass es keine Steuererhöhung geben dürfe - mehr kosten wird es, und man muss diese Kosten irgendwie kompensieren. Das heisst aber - das hat Herr Ständerat Stark gesagt -, dass vielleicht auch die Kantone einbezogen werden müssen. Wir haben das gemacht. Wir haben im Zusammenhang mit Blatten und dem Sondergesetz über die Soforthilfe von 5 Millionen Franken - das war ja angesichts der Katastrophe, die geschehen ist, sehr bescheiden - gleichzeitig auch mit dem Kanton Kontakt aufgenommen. Er hat dann 10 Millionen Franken gesprochen. Für die Unwetter im Kanton Tessin, im Kanton Graubünden, aber auch im Kanton Wallis von 2024 werden wir auch mit einer Sonderbotschaft kommen. Dort waren die Restkosten nach der normalen Berechnung einfach zu hoch. Aber auch dort haben wir gesagt, dass die [PAGE 327] Kosten zwischen Kantonen und Bund geteilt werden müssen. Das heisst, die eine Hälfte zahlen die Kantone, die andere Hälfte zahlt der Bund. Das wollen wir im Postulatsbericht sauber ermitteln.

Deshalb ist der Bundesrat einerseits der Meinung, dass es jetzt diese zusätzliche Motion nicht braucht. Aber andererseits - ich sehe, wie die Abstimmung etwa herauskommen wird - passt das Anliegen in unsere Arbeiten hinein, ergänzt sie, und ich danke Ihnen dafür.

Frau Ständerätin Graf, wir geben auf Basis des Wasserbaugesetzes und der Verträge, die wir mit den Kantonen für Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz oder für Massnahmen bei Unwettern haben, jährlich 300 Millionen Franken aus.