Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Dieses Problem nehmen wir im UVEK sehr ernst. Wir haben viel darüber diskutiert und haben Massnahmen getroffen. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass uns Gesetz und Verordnung die Möglichkeit geben, die Anzahl bzw. Grösse der Rudel zwischen September und Januar zu regulieren, wenn die Mindestzahlen für den Arterhalt massiv überstiegen werden. Und hier bitte ich Sie, die Kantone entsprechend anzuweisen - Sie machen das ja auch -, die Gesuche für eine Regulierung jeweils rechtzeitig einzureichen, sodass man ab dem 1.[NB]September sofort wieder regulieren kann. Wir behandeln diese Gesuche so schnell als möglich, wir brauchen dafür aber 15 Tage; das kennen die Kantone. Wir bewilligen die Gesuche, wenn die Zahlen klar überschritten wurden, und haben so ohne Gesetzesänderung bereits heute die Möglichkeit, weiter zu regulieren, das möchte ich hier klar deponieren - auch wenn es natürlich nicht leicht ist, all diese Wölfe dann auch wirklich zu dezimieren oder zu erwischen. Es braucht hierzu die nötige Arbeit.
Es besteht die Möglichkeit, dass es zu Kontakten mit Menschen kommt; Herr Ständerat Rieder hat darauf aufmerksam gemacht. Das gilt es um jeden Preis - das möchte ich hier klar sagen: um jeden Preis - zu vermeiden. Und ich möchte ebenso klar sagen, dass Gesetz und Verordnung die Möglichkeit gewähren, Wölfe bei einem solchen Kontakt bzw. einfach gefährliche Wölfe - es muss nicht erst zu einem solchen Kontakt kommen - zu dezimieren, und zwar ohne Rücksprache mit dem Bund. In solchen Fällen können die Kantone sofort aktiv werden, und sie sollen das auch. Das möchte ich hier klar deklarieren. Diese Möglichkeit besteht gemäss den gesetzlichen Grundlagen, und das ist auch zu tun und umzusetzen. Ich hoffe auch, dass es nicht zu einem solchen Fall kommt. So viel in Kurzform zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen.
Wir haben festgestellt, dass bisher dank der Regulierung auf der einen Seite eine Verbesserung im Hinblick auf Schäden erzielt werden konnte und auf der anderen Seite die exponentielle Entwicklung etwas abgebremst werden konnte. Von dieser Aussage etwas abgegrenzt, weise ich aber darauf hin, dass wir aufgrund der Anzahl Welpen der Wölfe ein unverändert massives Wachstum haben. Und hier sind[NB]zusätzliche[NB]Massnahmen nötig, das bestreite ich in keiner Weise.
Deshalb hat der Bundesrat die Motion Regazzi auch zur Annahme empfohlen. Wir hatten ja früher eingegangene Motionen mit der Begründung abgelehnt, wir wollten im Rahmen eines Postulates zuerst die Wirkung der bestehenden Massnahmen prüfen. Wir mussten aber auch feststellen, dass das Wachstum einfach zu gross ist, um hier zuzuwarten. Selbstverständlich werden wir im Rahmen des Postulates aber weiterarbeiten.
Ich bitte Sie aber in aller Klarheit, die Motion Regazzi anzunehmen, denn wir können die von ihm vorgeschlagenen Massnahmen - auch wenn er selbst sagt, es handle sich um einen Paradigmenwechsel - gut in das bestehende Konzept integrieren.
Heute ist in der Verordnung ein Minimalbestand von zwölf Rudeln festgeschrieben, den man wegen der Arterhaltung nicht unterschreiten sollte. Es wurde gesagt: Der Bestand liegt heute mit über vierzig Rudeln weit über dieser Zahl. Die Motion Regazzi würde es ermöglichen, einen Maximalbestand festzulegen und Bestände, die über diesen Maximalbestand hinausgehen, quasi für die Kantone zur Jagd freizugeben. Wir hätten dann einen Minimalbestand für die Arterhaltung; wir hätten einen Zwischenbestand, den wir gemäss den heutigen Regelungen regulieren können; wir würden zusätzlich einen Maximalbestand festlegen, und Bestände, die über diesen Maximalbestand hinausgehen, dürften ebenfalls reguliert werden. Ich würde meinen, dass es durchaus Sinn machen würde, wenn wir dieses massive Wachstum korrigieren könnten.
Wir dürfen nicht vergessen, dass das ein starker Eingriff sein wird und wir diesen auch gut erarbeiten müssen, dass wir die gesetzliche Grundlage in die Vernehmlassung geben müssen und dass dies - da bitte ich um Verständnis, das Geschäft muss ja dann auch in Ihren Rat - seine Zeit braucht. Es wäre auch gut, wenn wir eine solche Massnahme nach Möglichkeit mit Verständnis und ohne Referendum durchbringen könnten. Darum gilt es absolut, die Umweltorganisationen einzubinden.
Wir haben deshalb im UVEK das folgende Vorgehen vorgesehen: Wir möchten die Motionen Friedli Esther 25.3715, "Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen", und Broulis 25.3549, "Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!" - zwei bereits in der vergangenen Wintersession deutlich angenommene Vorstösse, die eine Anpassung des Jagdgesetzes verlangen -, sehr rasch umsetzen. Wir möchten Ihnen also so rasch als möglich einen Entwurf für eine kleine Gesetzesänderung zur Umsetzung dieser Massnahmen vorlegen. Wir möchten damit auch rasch in die Vernehmlassung gehen. Wir gehen davon aus, dass die Vorlage dem Parlament spätestens im Sommer, nach Möglichkeit aber im Frühling 2027 zur Beratung unterbreitet [PAGE 324] wird. Das ist einfach die Zeit, die ein Gesetzgebungsverfahren braucht, aber das kommt sehr rasch.
Dann werden wir im Nachgang zu dieser Gesetzesänderung eine umfassende Gesetzesanpassung realisieren, in der wir dann auch die Motion Regazzi, sollte das Parlament sie überweisen, einbeziehen werden. Wir wollen hier also schrittweise vorgehen und keine allzu umfassende Gesetzgebungsvorlage machen, damit wir die Leute - alle Stakeholder: die betroffenen Landwirte, aber auch die Umweltorganisationen - einbeziehen können. Das ist der vorgesehene Rhythmus.
Nochmals zusammengefasst: Wir beginnen mit einer sehr raschen Umsetzung der überwiesenen Motionen Broulis und Friedli Esther, gefolgt von einer umfassenderen Gesetzesrevision, falls die Motion Regazzi ebenfalls angenommen wird.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion zu folgen. Die Problematik ist bekannt. [GZ]