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Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-19

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich werde, wie gesagt, nur die Gesamtkonzeption darlegen und nehme mir ein bisschen Zeit dafür. Ich glaube, es ist doch eine Zeit lang her, dass wir darüber gesprochen und das diskutiert haben. Sie erinnern sich ja: Nach der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente durch das Volk hat der Bundesrat am 16.[NB]Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente verabschiedet. Die Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente wurde in der Schlussabstimmung vom 21.[NB]März 2025 von beiden Räten angenommen. Damit wird die 13.[NB]AHV-Rente definitiv ab Dezember 2026 einmal jährlich ausbezahlt. Dieser Teil der Vorlage, Entwurf 1, ist nicht mehr Bestandteil unserer Beratung.

Wir beraten noch die Finanzierung der Rente. Dafür liegen uns der Entwurf 2, das ist die AHV-Gesetzgebung, und der Entwurf 3, das ist der Bundesbeschluss über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, vor. Der Bundesrat sah ursprünglich vor, die 13.[NB]AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren und die reduzierten Sätze entsprechend anzupassen. 0,7 Prozent Mehrwertsteuer entsprechen etwa 2,5 Milliarden Franken. Aktuell betragen der Normalsatz 8,1 Prozent und die reduzierten Sätze 2,6 und 3,8 Prozent. Gleichzeitig wollte der Bundesrat auch den Beitrag des Bundes an die Ausgaben der AHV von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent senken. Diese Massnahme ist jedoch [PAGE 337] nicht mehr Bestandteil der Beratung, da sie in beiden Räten nicht übernommen wurde; es gibt da keine Differenz mehr. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Änderung der Bundesverfassung und muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Kurz zu den Zahlen: Nach neusten Berechnungen wird die 13.[NB]AHV-Rente 4,2 Milliarden Franken im Jahr 2026 kosten, 4,5 Milliarden Franken im Jahr 2030, und danach steigt sie bis 2040 auf 5,4 Milliarden Franken - es ist also eine Herausforderung. 1 Prozentpunkt Mehrwertsteuererhöhung ergibt etwa 3,7 bis 4 Milliarden Franken, und 1 Prozentpunkt mehr Lohnbeiträge ergibt etwa 5 Milliarden Franken. Das ist die Ausgangslage.

Der Ständerat ist Erstrat und hat am 12.[NB]Juni 2025 das Mehrheitskonzept der SGK-S mit 23 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung übernommen. Dieses sieht ab 2028 eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte vor. Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um höchstens 1 Prozentpunkt erhöht werden, also um 0,5 und 0,5 Prozentpunkte. Die sofortige erste Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen halben Prozentpunkt soll der Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente dienen. Mit der späteren, zweiten Erhöhung sollte eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden. Zudem wollten wir gesetzlich festhalten, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 80 Prozent, statt wie heute nicht unter 100 Prozent, einer Jahresausgabe sinken darf. Ist absehbar, dass der AHV-Fonds unter diese kritische Marke fällt, hat der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, muss der Bundesrat die Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöhen.

Der Nationalrat hat das Geschäft am 10.[NB]September 2025 behandelt und sich für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte ausgesprochen. Dieses Konzept obsiegte in der Abstimmung im Nationalrat gegen das Modell des Ständerates mit leicht reduzierten Lohnbeitrags- und Mehrwertsteuersatz-Erhöhungen mit 102 zu 96 Stimmen. Zudem hat der Nationalrat eine Verknüpfung des Entwurfes 2, der AHV-Gesetzgebungsänderung, mit dem Entwurf 3, dem Bundesbeschluss über eine Mehrwertsteuererhöhung, eingeführt. Eine allfällige Erhöhung der Lohnbeiträge gemäss dem Modell des Ständerates könnte so nur zusammen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat den Entwurf 2 mit 108 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den Entwurf 3 mit 110 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission hat die Beratung am 21.[NB]Oktober 2025 wieder aufgenommen und sie an den Sitzungen vom 27.[NB]Januar und 20.[NB]Februar 2026 entsprechend weitergeführt. Sie nahm sich also an drei Sitzungen Zeit, und dies vor allem, um vertieftere Abklärungen vorzunehmen. Insbesondere wurden auch die Kantone zum Thema der steuerlichen Mehreinnahmen der Kantone durch die 13.[NB]AHV-Rente angehört. Auch wollte Ihre Kommission wissen, welches die Folgen der verschiedenen Modelle auf die Zahlen der AHV und des AHV-Fonds in der Langfristperspektive sind. Zur Variante des Nationalrates wurde nachgefragt, wie stark die Unternehmen durch den Wechsel der Mehrwertsteuersätze belastet werden, was insbesondere bei einer so kurzen Befristung, einer Erhöhung zwischen 2028 und 2030, ein Thema wird.

Es lag uns gleichzeitig die Vorlage 24.078, "Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)", zur Behandlung vor. Darin hat der Nationalrat verschiedene Änderungen vorgenommen, nicht zuletzt enthalten sie einen eigentlichen Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte, die eine Deplafonierung der Ehepaarrenten verlangt.

Es besteht hier ein sachlicher Zusammenhang zum vorliegenden Projekt, wie es der Ständerat beschlossen hat. Wie ich erläutert habe, haben wir darin neben der Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente auch die Finanzierung der Deplafonierung der Ehepaarrenten vorgesehen; dies als zweite Phase, sollte denn die Initiative vom Volk angenommen werden. In der Hinterlassenenrenten-Vorlage ergaben sich in der Beratung jedoch so viele Fragen und so grosser Abklärungsbedarf, dass Ihre Kommission entschied, sich im zweiten Quartal 2026 damit zu befassen und dringlich die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente anzugehen. Es war unser Wille, dass wir die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente in dieser Frühjahrssession beschliessen.

Bezüglich dieser Finanzierung wurde festgestellt, dass die Lösung des Nationalrates sehr knapp zustande kam. Wir hatten das Gefühl, unser Schwesterrat sei nach langer Beratung eher in die am Schluss angenommene Lösung hineingestolpert. Eine Mehrwertsteueranpassung kostet die Unternehmungen 150 bis 200 Millionen Franken. Eine Erhöhung im Jahr 2028 um 0,7 Prozent, um sie dann zwei Jahre später wieder aufzuheben, ergibt für die Mehrheit Ihrer Kommission keinen Sinn. Immerhin hat die Minderheit, die durch Kollege Dittli vertreten wird, den Beschluss des Nationalrates aufgenommen, aber die Frist verlängert, nämlich bis zum 31.[NB]Dezember 2033. Das wird aber Herr Dittli noch erklären.

Komplexe Fragen ergaben sich für uns bezüglich der Finanzierung der Deplafonierung bzw. der Anhebung des Ehepaarplafonds gemäss Beschluss des Nationalrates in der Vorlage 24.078. Der Nationalrat hat in diesem Projekt keine Finanzierung für den Gegenvorschlag vorgesehen. Der Ständerat hat hingegen für den Gegenvorschlag, und zwar auch für die Anhebung, nicht nur für die Aufhebung des Plafonds, mit der zweiten Phase seines Konzepts eine Finanzierung vorgesehen.

Die Lösung, die Ihnen die Kommission nun vorlegt, besteht darin, den Entwurf 3 des Geschäfts 24.073 aufzuspalten. Es gibt neu einen Entwurf 4, der in der Kommission sistiert ist und zusammen mit der Vorlage 24.078 beraten wird. Das ist dann die Aufhebung oder Anhebung der Plafonierung. Damit verbunden ist ein Schritt auf den Nationalrat zu, indem wir in die vorliegende Vorlage die Finanzierung der Deplafonierung nicht mehr aufgenommen haben. Das ist ein grosser Schritt hin zu einer Lösung, da wir damit auf einen wesentlichen Teil der von unserem Rat beschlossenen Lösung verzichten.

Auch hierzu nenne ich noch Zahlen: Eine Erhöhung des Plafonds von 150 auf 155 Prozent kostet rund 700 Millionen Franken. Eine vollständige Aufhebung des Plafonds kostet etwa 4 Milliarden Franken.

Wir haben auch von den verbesserten Finanzaussichten bei der AHV Kenntnis genommen. Das führte in der Kommission zu einem Konzeptvorschlag, der von der Lösung des Ständerates ausging, aber tiefere Lohnbeiträge und Mehrwertsteuererhöhungen vorsieht, wie das auch mit einem Minderheitsantrag im Nationalrat schon vorlag. An diesem Konzeptvorschlag haben wir uns abgearbeitet und verschiedene Positionen angepasst. So wurde auf die Senkung der ALV-Beiträge um 0,2 Prozentpunkte verzichtet, da sich hier die wirtschaftliche Situation verändert hat. Auch beim Fondsziel wurden 100 Prozent festgelegt und nicht 80 Prozent. Die Interventionsschwelle für den Bundesrat liegt jedoch weiterhin bei 80 Prozent.

Die wohl wichtigste Anpassung liegt darin, dass wir auf die Finanzierung der Deplafonierung in diesem Paket verzichtet haben. Wie gesagt, das ist ein Schritt hin zur Lösungsfindung. Wir bleiben jedoch bei der Mischvariante, also Lohnbeiträge und Mehrwertsteuererhöhung. Das ist eine ausgewogene und faire Lösung. Mit der Mehrwertsteuererhöhung zahlen auch die Rentner mit, das ist klar, und mit Lohnprozenten die Besserverdienenden zugunsten derjenigen mit tieferen Einkommen.

Grob gerechnet ergibt die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte 1,5 Milliarden Franken und die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte ebenfalls 1,5 Milliarden, das sind total 3 Milliarden Franken. Sie wissen es, oder Sie können sich erinnern, die 13.[NB]AHV-Rente kostet 4,2 Milliarden Franken. Trotzdem zeigen die Zahlen bis 2040 eine Punktlandung, der Fondsbestand bleibt bei etwa 100 Prozent.

Der Bundesrat, der Nationalrat und die Minderheit Ihrer Kommission wollen nur die Mehrwertsteuer erhöhen. Doch ist [PAGE 338] eine reine Mehrwertsteuererhöhung wirklich die bessere Variante für eine Durchschnittsfamilie? Dazu eine einfache Rechnung: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent belastet gemäss Berechnung der Verwaltung einen durchschnittlichen Haushalt in der Schweiz mit etwa 460 Franken pro Jahr. Das heisst, eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte würde eine Belastung von etwa 260 Franken bedeuten. 0,15 Prozent Lohnbeiträge für eine Familie bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 60[NB]000 Franken ergeben 90 Franken. Zusammen wären es also etwa 360 Franken oder 100 Franken weniger als mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozent. Mit unserem Modell zahlt eine normale Familie mit einem mittleren Einkommen also weniger als mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozent. Zum Vergleich: Nur schon bei einem Bruttolohn von 200[NB]000 Franken machen 0,15 Lohnprozente 300 Franken aus. Es ist also[NB]klar,[NB]dass[NB]diese Lohnprozente einfach für mehr Solidarität sorgen zwischen guten Einkommen und weniger guten Einkommen.

Was den Fondsbestand betrifft, so ist festzuhalten, dass wir am Ziel von 100 Prozent festhalten; das habe ich gesagt. Bei einer Deckung von 80 Prozent kommt ein automatischer Interventionsmechanismus zum Tragen, bei dem der Bundesrat die Lohnbeiträge um maximal 0,3 Prozentpunkte erhöhen muss; dies auch, weil Compenswiss uns in einem Schreiben dargelegt hat, dass das Sicherheitsniveau erhalten bleiben muss. Wenn der Fondsbestand unter 80 Prozent sinkt und nicht sofort Massnahmen ergriffen werden, kommt eine Negativspirale in Gang. Dann schrumpft auch das Anlagevermögen, und dementsprechend gibt es auch weniger mögliche Anlageerträge. Das Absinken beschleunigt sich. Allerdings konnten wir aufgrund der neuesten Perspektiven feststellen, dass mit der Lösung der Mehrheit das Niveau des Fondsbestands bis 2040 immer zwischen 94 und 103 Prozent liegen wird und der Interventionsmechanismus nach diesen Schätzungen nicht annähernd zum Tragen kommt. Es ist klar: Bei der befristeten Mehrwertsteuererhöhung gemäss Beschluss des Nationalrates oder gemäss dem Antrag der Minderheit würde der Fonds ohne rasche weitergehende Massnahme schnell deutlich sinken.

Zum Schluss haben wir mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Verbindung der beiden Vorlagen beschlossen. Das heisst, wenn das Volk die Mehrwertsteuererhöhung ablehnt, werden auch die Lohnbeiträge nicht erhöht. Wir müssten dann die ganze Vorlage oder die ganze Finanzierung[NB]neu[NB]auflösen.

Ich kann Ihnen zusammenfassend sagen, dass die Kommission demgemäss Folgendes beantragt, Sie sehen es in der Fahne: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte; Verzicht auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und Verzicht auf eine Regelung der Finanzierung der Erhöhung des Ehepaarplafonds; die Aufteilung von Entwurf 3 und Abspaltung von Entwurf 4, um diesen zusammen mit der Vorlage 24.078 zu beraten; der AHV-Fonds darf nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken; Beibehaltung des Interventionsmechanismus; der Bundesrat hat die Möglichkeit, bei einem unter 80 Prozent sinkenden Fondsvermögen die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen; und dann, das ist wichtig, die Verknüpfung der beiden Vorlagen, sodass bei einer Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung auch die Lohnbeiträge nicht erhöht werden.

Dieses Konzept setzte sich in Ihrer Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung durch. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Konzept zu folgen.