Zybach Ursula · Nationalrat · 2026-03-19
Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-19
Wortprotokoll
Starke Preisausschläge auf den Energiemärkten führten dazu, dass Elektrizitätsunternehmen zusätzliche finanzielle Mittel aufbringen mussten, um ihre mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Im Sommer 2022 kam es auf den Energiemärkten zu extremen Preissteigerungen, was die Befürchtung nahelegte, dass grössere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft möglicherweise nicht mehr in der Lage sein könnten, ihre Sicherheitsleistungen rechtzeitig zu erbringen. Daher erarbeitete der Bundesrat das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer [PAGE 575] Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), den sogenannten Rettungsschirm - ein wesentlich einfacheres Wort als dieser lange Begriff -, das für solche Fälle eine subsidiäre finanzielle Notfallhilfe vorsieht.
Das FiREG wurde in der Herbstsession 2022 vom Parlament verabschiedet; es ist bis zum 31.[NB]Dezember 2026 befristet. Der Bundesrat wollte das FiREG ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzen und führte 2024 hierzu eine Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes durch. Doch die vorgeschlagene Regelung ging vielen Vernehmlassungsteilnehmenden zu weit. Der Bundesrat hat daher entschieden, diese Vorlage zu überarbeiten und den Fokus auf Massnahmen zur Organisation sowie zur Stärkung der Transparenz bezüglich Risikomanagement und finanzieller Situation der systemkritischen Unternehmen zu legen.
Mit dem Auslaufen des FiREG per Ende 2026 würde wieder genau dieselbe Situation wie vor der Energiekrise bestehen, in der die systemkritischen Unternehmen über keine implizite und kostenlose Staatsgarantie verfügen. Im Sinne einer Übergangslösung soll das FiREG deshalb um fünf Jahre verlängert werden, damit der Rettungsschirm bis zum Vorliegen einer vollständigen Nachfolgelösung in Kraft bleibt. Der Verpflichtungskredit soll dabei auf 7 Milliarden Franken reduziert werden. Diese Reduktion erfolgt mit Blick auf die optimierten Absicherungsstrategien und das verbesserte Risikomanagement der systemkritischen Unternehmen sowie angesichts der Weiterentwicklung der europäischen Börsenregeln.
Eine Minderheit der FK-N beantragt der UREK-N und dem Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Auffassung, dass die Kantone, die die Dividenden beziehen, stärker zur Kasse gebeten werden sollten, anstatt dass die finanzielle Last auf den Bund abgewälzt wird. Die Mehrheit der FK-N will auf das Geschäft eintreten. Sie hat aus finanzieller Sicht einige generelle Bemerkungen:
1.[NB]Der Bundesrat schlägt vor, den bisherigen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken auf 7 Milliarden Franken zu reduzieren, da das Risiko nun tiefer ist. Die Unternehmen haben ihre Kreditlimiten erhöht. Änderungen bei den Börsenregeln führen dazu, dass der Liquiditätsbedarf geringer ist. Obwohl es sich bei der Höhe dieses Verpflichtungskredites um eine grobe Schätzung ohne konkrete Berechnungsgrundlage handelt - wir haben nachgefragt, wie die 10 oder 7 Milliarden Franken zustande kamen -, finden wir doch, dass es nachvollziehbar ist, diese 7 Milliarden Franken zu gewähren.
2.[NB]Eine weitere wichtige finanzpolitische Änderung betrifft die Bereitstellungspauschale. Diese ist auf 0,635 Prozent festgelegt, was dem Marktzins für den Rettungsschirm in den Jahren 2022 bis 2026 entspricht. Die Bereitstellungspauschale soll sicherstellen, dass dem Bund keine ungedeckten Kosten entstehen und dass die Staatsgarantie nicht einfach kostenlos zur Verfügung steht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt für die Finanzkommission, aber auch für den Entscheid hier drin.
3.[NB]Unverändert bleibt, dass Unternehmen einen wesentlich höheren Zins bezahlen müssten, falls sie aufgrund von Liquiditätsproblemen ein Darlehen vom Bund benötigen würden. In diesem Fall würde ein marktüblicher Zinssatz zuzüglich eines Risikozuschlages in der Grössenordnung von 4 bis 8 Prozent gelten.
Die Rolle der Kantone als Eigentümer bleibt zentral. Sie tragen die Gesamtverantwortung, sie legen die Strategie der Unternehmen fest, und sie erhalten die Dividenden. Da bislang keine konkreten Massnahmen festgelegt sind für den Fall, dass die Kantone eine problematische Situation regeln müssen, hat die FK-N die UREK-N gebeten, sich mit der Frage zu befassen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Kantone als Eigentümer besser in die Pflicht zu nehmen. Die FK-N begrüsst, dass eine Expertengruppe eingesetzt worden ist, die sich mit den Fragen der Liquidität und des Eigenkapitals der Stromunternehmen befasst, um zu einer langfristigen Lösung zu kommen.
Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Entwurf des Bundesrates zur Verlängerung des Rettungsschirms sowie dem dazugehörigen Verpflichtungskredit in der Höhe von 7 Milliarden Franken zuzustimmen.