AB 373118
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die Verabschiedung des Rettungsschirms im Jahre 2022 geht auf die negativen Folgen der damaligen Energiekrise zurück. Der Bundesrat musste damals Notrecht anwenden, um systemkritischen Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen eine Überbrückungsfinanzierung zu ermöglichen. Begründet wurde die Anwendung von Notrecht unter anderem damit, dass die Eignerkantone nicht handlungsfähig seien, also ihrerseits kein Notrecht hätten anwenden können. Man sah letztendlich die Versorgungssicherheit der Schweiz für den Fall gefährdet, dass Stromkonzerne nicht mehr zahlungsfähig gewesen wären. Auch die Aufnahme von Liquidität auf dem Kapitalmarkt war auf die Schnelle nicht im nötigen Ausmass möglich. Der Bund handelte daher schnell und unbürokratisch, was angesichts des angewandten Notrechts nicht ohne Kritik blieb, aber aufgrund der Dringlichkeit in der äusserst angespannten Lage nachvollziehbar erschien. Im Nachgang liess man das Parlament das entsprechende Gesetz bestätigen. Obwohl die Lage 2022 bedrohlich war, wurde der Rettungsschirm nie in Anspruch genommen.
Seither ist einige Zeit verstrichen. Die Lage hat sich beruhigt, und die betroffenen Unternehmen sind den Risiken entsprechend begegnet. Sie haben seither ihr Liquiditätsmanagement verbessert, Kreditlinien ausgebaut und ihre Risikomodelle optimiert. Heute stehen den Stromkonzernen private Kredite von bis zu 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Wie im Jahr 2022 von der Politik gefordert, werden die Sicherheiten nun privat abgedeckt und finanziert.
Die Stromkonzerne folgen also den politischen Forderungen und stellen sich entsprechend auf, was den staatlichen Rettungsschirm heute hinfällig macht. Heute liegen die privaten Kreditlimiten für die Axpo bei 5 Milliarden, für die BKW bei 1,5 Milliarden und für die Alpiq bei 3,6 Milliarden Franken. Entsprechend stellen sich die Konzerne gegen die Verlängerung dieses Rettungsschirms - aus nachvollziehbaren Gründen. Allein für die Bereitstellung des Geldes will der Bund jährlich 60 Millionen Franken an die Konzerne weiterverrechnen, ein teurer Liquiditätsabfluss ohne Nutzen in herausfordernden Zeiten. Es ist wohl einzigartig, dass die Politik Konzerne unter einen Rettungsschirm stellen will, die das Geld nicht brauchen und eine staatliche Intervention entsprechend ablehnen.
Die Sprecherin der SP-Fraktion, Gabriela Suter, forderte 2022 im Rahmen der Debatte zum Rettungsschirm: "Wenn immer möglich, soll das Geld natürlich am Kreditmarkt beschafft werden." (AB 2022 N 1393) Heute, nachdem die Konzerne diese geforderten Hausaufgaben gemacht haben, will man trotzdem am Rettungsschirm festhalten. Das ist aus unserer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar. Auch in anderen europäischen Ländern wurden damals für systemkritische Stromkonzerne ähnliche Rettungsschirme errichtet. Die meisten dieser Rettungsschirme wurden in der Zwischenzeit wieder aufgelöst, weil es aus den erwähnten Gründen schlicht keine Notwendigkeit mehr dafür gibt. In der Schweiz wurden mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) neue wirkungsvolle Instrumente zur Marktaufsicht und zur Stärkung der Transparenz verabschiedet, und weitere Regulierungen befinden sich in Ausarbeitung.
Ein weiteres Argument, warum die Rettung von Stromkonzernen völlig quer in der Landschaft steht, sind die horrenden Strompreise, die die Allgemeinheit und die Wirtschaft für jede bezogene Kilowattstunde Energie bezahlen müssen. Es sind dadurch in den jüngsten Geschäftsjahren Milliardengewinne für die Axpo, die Alpiq und die BKW entstanden, und es sind fette Dividenden an die Kantone geflossen. Die Situation hat sogar zu Boni-Exzessen für Topmanager geführt, was wiederum in Bundesbern mit Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen worden ist. [PAGE 576]
Die Zeiten der Sorgen um die Liquidität sind trotz der aktuell wieder angespannten geopolitischen Lage schon lange vorbei. Diejenigen, die meinen, dass die Stromkonzerne nun für die De-facto-Staatsgarantie bezahlen sollen, muss ich leider enttäuschen. Diese versteckte Steuer von 60 Millionen Franken werden am Ende die Konsumentin, der Konsument und die Wirtschaft bezahlen müssen. Mit der Verlängerung des Rettungsschirms bestrafen Sie zudem eine Branche, die ihre Hausaufgaben wie gefordert gemacht hat.
Zu guter Letzt noch ein Wort zum Stromabkommen: Im Stromabkommen werden der Markt, der Handel und das Geldverdienen als höchste Güter gepriesen. Dies mag für die freie Wirtschaft auch korrekt sein. Bestehende interventionistische Instrumente seien mit dem Stromabkommen vollständig zu eliminieren, so das Credo. Aber die gleichen Leute, die ein Loblied auf den freien Markt singen, wollen einen unnötigen staatlichen Rettungsschirm installieren, der keinen Mehrwert bringt und nur zu Mittelabfluss führt. Das verstehe, wer will. Es ist ein krasser Widerspruch und ein Beweis dafür, dass man sich die Argumente nach Gutdünken und je nach Situation zurechtbiegen kann.
Aus all diesen Gründen beantragt die SVP-Fraktion Nichteintreten auf das Geschäft. Sollte es dennoch zur Detailberatung kommen, müssen wir im Zusammenhang mit dem Geschäft unweigerlich auch die Rolle der Kantone thematisieren.
In diesem Saal wurden schon verschiedene Rettungspakete und Überbrückungsmassnahmen für private Unternehmen geschnürt. Darunter fallen zum Beispiel die Swissair, die UBS, die Credit Suisse, die Axpo und auch Unternehmen der Stahlproduktion. Bei der Lex Gerlafingen wurde just durch den Ständerat der Passus eingeführt, dass sich die jeweiligen Kantone im Umfang der Hälfte der Unterstützung zu beteiligen haben - dies, obwohl die damalige Überbrückungshilfe den Bund keinen einzigen Franken gekostet hatte. Es war in der Geschichte der Schweiz einzigartig, dass die Kantone für entsprechende Übungen zusätzlich in die Pflicht genommen wurden. Man kann sich ernsthaft fragen, ob sich die Standesvertretung mit dieser Art der Legiferierung auf lange Sicht nicht selbst ein faules Ei ins Nest gelegt hat. In Anbetracht dieses Paradigmenwechsels durch den Ständerat ist es umso weniger verständlich, warum im vorliegenden Fall die Kantone komplett aussen vor bleiben sollen, sind sie doch die Eigentümer dieser Stromkonzerne und kassieren jährlich fleissig Dividenden.
Die Sprecherin der SP-Fraktion, Frau Nationalrätin Gabriela Suter, gab bei der Debatte 2022 zu Protokoll: "Nun gibt es Leute, die sagen, dass die Kantone als Eigner in die Bresche springen und für die Liquidität ihres Unternehmens sorgen müssen. Stimmt, das wäre eigentlich richtig. Nur: In den meisten Kantonen kann die Regierung gar kein Notrecht anwenden. Im Falle der Axpo sind neun Kantone beteiligt. Es würde also neun Kantonsratsbeschlüsse brauchen. Das ist einfach nicht praktikabel, zumindest nicht, wenn die Beschlüsse innert nützlicher Frist gefasst werden müssen." (AB 2022 N 1393)
Auch der Sprecher der Mitte-Fraktion, Herr Nationalrat Nicolò Paganini, sagte damals, 2022, im Nationalratsplenum: "Falsch ist, dass nicht die Kantone und Gemeinden als hauptsächliche Eigentümer der systemrelevanten Stromunternehmen für ausreichende Liquidität sorgen, dass sie sich zurücklehnen und die Rettung bzw. das entsprechende finanzielle Risiko dem Steuerzahler auf Bundesebene überlassen." (AB 2022 N 1395)
Wir haben heute keine dringliche Situation mehr, in der der Bund mit Notrecht sofort eingreifen muss. Wir haben alle Zeit der Welt, um subsidiäre Lösungen zu finden, und trotzdem machen wir einfach so weiter wie damals und tun so, als sei die Situation dringlich.
Aus diesen Gründen beantragen wir im Rahmen einer allfälligen Detailberatung Zustimmung zu den beiden Anträgen der Minderheit Imark - also meiner eigenen -, die will, dass die Kantone sich an den Kosten der Bereitstellung dieses Rettungsschirms beteiligen. Sollte es zur Detailberatung kommen, beantragen wir, diesen Minderheiten zu folgen.
Ansonsten beantragen wir, wie erwähnt, Nichteintreten und bei der Gesamtabstimmung Ablehnung der Vorlage.