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Germann Hannes · Ständerat · 2026-03-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich nehme am besten gleich Bezug auf das Votum meiner Vorrednerin: Kollegin Wasserfallen, Sie plädieren ja eigentlich für eine Finanzierung ausschliesslich über Lohnbeiträge. Wenn aber Ihr Szenario, das Sie anfänglich umrissen haben, stimmt, dann braucht es ja gar keine Zusatzfinanzierung für die AHV - andernfalls hätte ich Sie wirklich falsch verstanden. Aber Sie sind insofern kohärent, als Sie ja auch im Vorfeld der Abstimmung über die 13.[NB]AHV-Rente immer gesagt haben, bis 2030 gebe es "no problem". Und jetzt sind wir daran, eben doch Löcher zu stopfen, die sich offensichtlich auftun. Wir werden dann sehen, welches Szenario wie eintrifft. Aber das können wir nicht voraussagen, und darum sind wir gut beraten, jetzt diese Vorlage auf den Weg zu bringen.

Das Volk hat entschieden, es hat sich für die 13.[NB]AHV-Rente ausgesprochen, und weil sich nun nach den neuesten Szenarien mindestens ab 2028 Lücken auftun, fühle ich mich verpflichtet, die Finanzierung sicherzustellen. Darum könnte ich mit dem Antrag der Minderheit, dies über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent zu machen, gut leben. Die Minderheit will diese Befristung zudem um drei Jahre verlängern: Statt die Erhöhung, wie vom Nationalrat beschlossen, nur bis 2030 zu befristen, wollen wir weiter gehen und sie bis 2033 befristen. Das verschafft dem Bundesrat letztlich den notwendigen Spielraum für die anstehende Revision zur längerfristigen Sanierung der AHV, unseres einmaligen Solidaritätswerks zwischen den Generationen.

Nun möchte ich noch das Votum von Kollege Dittli und insbesondere auch jenes von Kollege Müller, die ich eins zu eins unterschreiben könnte, ergänzen oder bestärken. Wenn man über Lohnbeiträge spricht, so muss man einfach wissen, wie sich diese Lohnbeiträge entwickelt haben. Die obligatorischen Lohnabzüge steigen immer weiter, zuletzt mit der Überführung der Anstossfinanzierung bei der Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung, dann aber auch - wie jetzt vorgesehen - im Zusammenhang mit der AHV-Finanzierung oder im Zusammenhang mit der IV-Finanzierung; dazu hat der Bundesrat am 11.[NB]Februar dieses Jahres kommuniziert. Darum stellt sich schon die Frage, wie weit diese Lohnbeiträge respektive -abzüge denn noch ansteigen sollen.

Bei der Mehrwertsteuer gibt es immerhin eine Höchstgrenze, die in der Verfassung festgelegt ist. Anders sieht es bei den Lohnabzügen aus, und darum ist es eben besonders verlockend, diese hinaufzuschrauben. Die heutigen Lohnzwangsabgaben für Sozialversicherungen betragen 12,8 Prozent: 8,7 Prozent für die AHV, 1,4 Prozent für die IV, 0,5 Prozent für den Erwerbsersatz und 2,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Für Letztere wird ja, je nachdem, eine Reduktion in Erwägung gezogen; eine solche ist aber nicht notwendig, respektive ich würde darauf verzichten. Hinzu kommen dann noch die Pensionskassenabzüge: 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige, 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und skandalöse 18 Prozent für 55- bis 65-Jährige, was sie auf dem Arbeitsmarkt nicht unbedingt attraktiv macht. Die Beiträge an Familienausgleichskassen liegen zwischen 0,8 und 3,8 Prozent; der Beitrag an die Berufsunfallversicherung beträgt 0,58 Prozent, jener an die Nichtberufsunfallversicherung 1,06 Prozent, und dann gibt es in den Kantonen Tessin, Neuenburg, Genf und Waadt noch spezielle Lohnabzüge für Mutterschaft, wenn ich richtig informiert bin.

Ich habe das jetzt extra einmal alles aufgezählt, um zu sagen: Es ist nicht so, dass die erwerbstätige Bevölkerung nichts beiträgt, ganz im Gegenteil; sie trägt eben heute schon sehr, sehr viel bei, und die sehr hohen Einkommen tragen sogar überdurchschnittlich viel bei und helfen, unser System zu stützen. Und darum meine ich, es sei ein falsches Signal, [PAGE 342] hier jetzt auch gleich wieder mit neuen Lohnabzügen zu drohen. Denn die Wirtschaft steht wirklich extrem unter Druck, in der jetzigen Weltlage ganz besonders. Und wenn wir die Arbeitsplätze in unserem Land sichern, den Werkplatz Schweiz auch stärken wollen, dann sind wir gut beraten, auf diese Erhöhungen eben zu verzichten. Schon gar nichts kann ich mit dem Automatismus anfangen, der vorsieht, dass die Lohnbeiträge automatisch erhöht werden, wenn das Vermögen des Fonds auf unter 80 Prozent absinkt.

Es gibt aber auch Positives. Wir haben die beiden Vorlagen erfolgreich verknüpft. Das heisst, es gibt keine einseitige Erhöhung der Lohnbeiträge, wenn nicht auch die ältere Generation respektive die Konsumentinnen und Konsumenten über die Mehrwertsteuer etwas beitragen - und das, meine ich, ist verantwortbar.

So ist eigentlich die Variante der Minderheit eben das, was dem Entwurf des Bundesrates entgegenkommt. Er beantragte ja auch 0,7 Prozent Mehrwertsteuererhöhung, allerdings für immer, das wollen wir nicht. Aber immerhin, es ist eine Annäherung. Die Verknüpfung der Vorlagen ist auch eine Annäherung an den Beschluss des Nationalrates. In diesem Sinne geht die Differenzbereinigung in die richtige Richtung.

Machen Sie doch heute gleich auch einen grösseren Schritt, und stimmen Sie dem Minderheitsantrag Dittli zu.