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Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-19

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte noch zu ein, zwei Positionen Stellung nehmen. Der Interventionsmechanismus wurde intensiv thematisiert. Dieser war in unserem ursprünglichen Beschluss schon drin, er ist nicht neu. Ich verstehe die Aufregung um diesen Interventionsmechanismus nicht. Wir hatten den schon drin, er ist nicht neu. Wir haben ihn aber verschärft.

Sie müssen sehen: Der Interventionsmechanismus kommt zum Tragen, wenn das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent sinkt. Wenn das Fondsvermögen unter 80 Prozent des Betrags einer Jahresausgabe sinkt, werden Lohnbeiträge von 0,3 Prozent fällig. In der Kommission haben wir festgestellt: Irgendwann muss man stoppen und einen Mechanismus einrichten. Der Bundesrat kann nicht innert Monaten reagieren, wenn er sieht, dass das Fondsvermögen unter 80 Prozent fällt. Mit einem Mechanismus kann er ihn absichern. Das Ziel sind aber weiterhin 100 Prozent. Ursprünglich hatten wir 80 Prozent als Ziel, jetzt sind es 100 Prozent.

Wenn Sie den entsprechenden Artikel lesen, sehen Sie, dass der Bundesrat regelmässig prüfen soll, ob sich der Fonds quasi im Gleichgewicht befindet. Wenn das Fondsvermögen unter 100 Prozent rutscht, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung innert einem Jahr nach Veröffentlichung der Jahresrechnung Stabilisierungsmassnahmen. Zu 80 Prozent sollte es gar nicht erst kommen, aber die Massnahme würde als "lender of last resort" wirken. Das würden Sie doch in Ihrem Unternehmen, wenn Sie eines haben, auch machen. Sie müssen doch einen Mechanismus haben.

So viel zum Ziel des Interventionsmechanismus. Die Zahlen zeigen: Bis 2040 sinkt der Fonds nie unter 94 Prozent. Der Mechanismus dürfte gar nicht zum Tragen kommen. Das waren meine Ausführungen zum Interventionsmechanismus. Noch einmal: Wir haben tiefere Sätze vorgesehen.

Jetzt entferne ich mich vom Mandat als Berichterstatter und sage noch etwas Persönliches. Der geschätzte Kollege Dittli war quasi als Oberst im Generalstab im Angriffsmodus: Griff ins Portemonnaie. Ich habe ein Zweifamilienhaus. Unten wohnt meine Tochter mit ihrem Mann. Ich bin glücklicher Grossvater. Ich sage Ihnen, das ist ein schönes Gefühl. Mal angenommen, ich sage denen: "Schaut, für euch wird es schlimm, es gibt einen Griff ins Portemonnaie, Lohnbeiträge von 0,15 Prozent. Aber ich habe auch eine gute Nachricht: Die bessere Lösung sind 0,7 Prozent Mehrwertsteuererhöhung." Denken Sie, die jubeln dann? Ich habe Ihnen die Rechnung vorgelegt. Das kommt für diese junge Familie teurer. Sie können dann sagen: "Die Erhöhung ist bis 2033 befristet." Doch was kommt danach für diese junge Familie? Wenn Sie von "strukturellen Massnahmen" sprechen, ist das Neusprech. Seien Sie doch ehrlich: Es ist eine Erhöhung des Rentenalters. Dieser jungen Familie sage ich: "Ihr dürft dafür ein Jahr länger arbeiten." Das ist doch die Wahrheit.

Jetzt erwähnen Sie den Generationenkonflikt. Ich muss nicht ein Jahr länger arbeiten, aber die junge Familie. Ich kriege die 13.[NB]AHV-Rente. Das ist beschlossen. Wir müssen sie finanzieren. Selbst Sie haben nicht gesagt, dass man sie über strukturelle Massnahmen finanzieren muss. Wir müssen sie finanzieren. Eine Befristung macht deutlich, dass es danach Massnahmen braucht. Das ist eine Erhöhung des Rentenalters. Das kann man wollen, aber dann soll man es auch sagen.

Ich glaube, was vorliegt, ist das Resultat eines Kompromisses. Ich finde, es ist ein Kompromiss der Mehrheit der Kommission, bei dem wir am Schluss gesagt haben: Wir finden eine Lösung, die die 13.[NB]AHV-Rente dauerhaft finanziert. Aber der Auftrag an den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um die demografischen Herausforderungen der AHV strukturell anzugehen, besteht weiterhin. Das bleibt, glaube ich, auf dem Tapet.