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preparatory:AB 373152

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-19

Wortprotokoll

Cette interpellation touche à une question sensible par rapport à la répartition des tâches entre communes, cantons et Confédération en ce qui concerne la sécurité pour les installations et les bâtiments, et, en l'occurrence, concernant la Confédération, pour ses propres bâtiments. Les exigences applicables sont celles de l'accord intercantonal sur l'élimination des entraves techniques au commerce, comme M.[NB]le conseiller aux États Stark l'a mentionné.

Weiter habe ich gelernt, dass es die sogenannten Gustavo-Kantone gibt, also Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais/Wallis und Obwalden. In diesen Kantonen kann oder muss eine Gebäudeversicherung statt bei einer staatlichen bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden. Dennoch sind auch die Gustavo-Kantone an die genannten interkantonalen Regelungen gebunden.

Was die Frage zu Crans-Montana anbelangt, gibt es, glaube ich, ein Vorher und ein Nachher, d.[NB]h., die Kantone sehen die Sache nun etwas anders - was man doch annehmen muss. Die Schweizer Brandschutzvorschriften enthalten nur sehr elementare Bestimmungen zur Alarmierung und Evakuierung von Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich, wie erwähnt, einige grundlegende Anforderungen in Kapitel 8 der SIA-Norm 500, "Hindernisfreie Bauten", die auf die Evakuierung aller Personen abzielen, insbesondere von Menschen mit einer Sinnesbehinderung wie eingeschränkter Orientierung sowie eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit. Diese technische Norm ist im Rahmen der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der kantonalen Baurechte de facto verbindlich.

Anstatt eine Ausnahme von Kapitel 8 der SIA-Norm in der Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu prüfen, setzt der Bundesrat lieber auf den Dialog, um in Zusammenarbeit mit den Eigentümern eine Interessenabwägung im Einzelfall zu ermöglichen.

Wie gesagt, wenn man das jetzt in den Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall von Crans-Montana setzt: Die Prüfung einer Lockerung der Anforderungen an den Brandschutz wurde ausgesetzt, und die Arbeiten werden erst auf der Grundlage der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen wieder aufgenommen. Wir sind offen dafür, nicht nur darüber zu sprechen, sondern auch einen Dialog dazu zu führen. Wir sollten aber nicht denken, alles könne gelockert werden. Zwar glaube ich nicht, dass Sie das verlangen, trotzdem muss man klar wissen, wie man sich in den Kantonen organisiert.

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