Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Es ist in den letzten Jahren wieder Mode geworden, die AHV als Geldquelle, als eine Art Kontokorrentkredit des Bundes zu missbrauchen. Auch heute soll die AHV zur Gegenfinanzierung der Steuergeschenke dienen, die Sie hier verabschiedet haben, und die Gelder, die man dort "postet", gehen in die Milliarden von Franken. Gleichzeitig wird die Bevölkerung beunruhigt, man sagt, die AHV funktioniere schlecht. Natürlich funktioniert die AHV schlecht, wenn Sie ihr die gesetzlichen Bundesbeiträge wegnehmen. Das darf in diesem Ausmass nicht sein! Wir [PAGE 1701] wehren uns dagegen, dass der Bund in einem Generationenvertrag, der nicht nur für die Rentner von heute, sondern auch für die Rentnerinnen und Rentner der Zukunft von Bedeutung ist, mir nichts, dir nichts seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen will. Die Kürzungen führen dazu, dass sie das Leistungsgefüge der AHV unterminieren und die Verunsicherung im Land rund um die Finanzierung der Sozialwerke, die von den Wirtschaftsverbänden und ebenso von den Rechtsparteien systematisch geschürt wird, noch verstärken.
Die Bundesbeiträge an die AHV sind eine Gegenleistung für Leistungen, die die AHV zugunsten des Bundes erbringt; nämlich eine Gegenleistung für die Renten, die beispielsweise den Bauern in diesem Land gezahlt werden, die nur zu einem unterdurchschnittlichen Teil ihre Beiträge selbst finanzieren, oder auch für die grosszügigen Leistungen an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und überhaupt für die Gewährleistung der verfassungsmässig gebotenen Existenzsicherung der AHV. Deshalb geht es nicht an, dass wir bei jedem Lüftchen, das sich in Bezug auf die Konjunktur bemerkbar macht, bei jedem Gewitter die Leistungen des Bundes an die AHV kürzen. Die Flexa-Beiträge, die nun gestrichen werden sollen, sind eine Gegenleistung des Bundes für eine bereits erfolgte Sparmassnahme, nämlich für die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre. Es zeigt sich, dass trotz des tiefen Kürzungssatzes nur wenige Frauen von der Möglichkeit des erleichterten früheren Rentenalters Gebrauch machen. Deshalb ist es auch nicht nötig, dass wir sämtliche Beiträge dieser 170 Millionen Franken der AHV überweisen, sondern es genügt jener Betrag, den die Frühpensionierungen in Wirklichkeit kosten.
Wir beantragen Ihnen deshalb über unseren Minderheitsantrag, einen Betrag von jährlich 50 Millionen Franken zu belassen und diese Beiträge des Bundes an die Lösung in der 10. AHV-Revision nicht weiter zu kürzen.