Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-19
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19
Wortprotokoll
Ziel dieser Interpellation war es, den Bundesrat darauf aufmerksam zu machen, dass er mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der dazugehörigen Behindertengleichstellungsverordnung die Brandschutzvorgaben der Kantone, d.[NB]h. die schweizerischen Brandschutzvorschriften, übersteuert. Eine klare Abgrenzung und Harmonisierung wurde im Rahmen der Gesamtrevision der kantonalen Brandschutzvorschriften durch das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) angestrebt, [PAGE 348] aber leider verfehlt; dies im Unterschied zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung, wo mit den zuständigen Amtsstellen gute Lösungen gefunden werden konnten - vielen Dank dafür.
Das Spezielle beim Vollzug des Behindertengleichstellungsgesetzes ist, dass der Bundesrat in Artikel 8 der Verordnung die SIA-Norm 500, "Hindernisfreie Bauten", generell als massgeblich erklärt. Die SIA-Norm 500 wiederum verfügt über ein Kapitel 8, "Alarmierung und Evakuierung", das direkte Regelungen im Bereich Brandschutz kennt. Wenn dieses Kapitel überarbeitet wird, wie das zurzeit der Fall ist, werden somit Brandschutzvorschriften angepasst von einem Organ, dem SIA, das sicherlich eine solide Kompetenz für den Erlass von allgemeingültigen Vorschriften aufweist, als privat organisierter Normenverein jedoch weder vorgesehen noch legitimiert ist. Vor allem aber ergeben sich damit auch Überschneidungen und Doppelspurigkeiten sowie Widersprüche zu den offiziellen Brandschutzvorschriften der Kantone bzw. des Konkordats, der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH). Das wiederum schwächt den Brandschutz und dessen Vollzug, statt ihn zu stärken.
Aus der Stellungnahme des Bundesrates geht klar hervor, dass er die Zuständigkeit der Kantone bzw. des beauftragten Konkordats IVTH für den Brandschutz anerkennt und die vom IOTH und der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen erarbeiteten schweizerischen Brandschutzvorschriften sehr schätzt. Auch der juristische Vorrang der schweizerischen Brandschutzvorschriften vor anderen Normen ist allgemein anerkannt.
Leider weicht nun der Bundesrat bei Frage 10 aus. Er bleibt die Antwort schuldig, ob er beim Verweis in der Behindertengleichstellungsverordnung auf die SIA-Norm 500 die Ziffer 8, "Alarmierung und Evakuierung", ausklammern würde, um die nötige Klarheit in den Vollzug zu bringen. Deshalb sei die Frage hier nochmals wiederholt: Frau Bundesrätin, könnte sich der Bundesrat vorstellen, beim Brandschutz neu auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften zu verweisen und nicht mehr auf die Ziffer 8 der SIA-Norm 500, oder könnte[NB]er[NB]wenigstens[NB]eine unvoreingenommene Prüfung dieses Sachverhalts veranlassen? Viele engagierte und besorgte Personen im Brandschutzbereich wären Ihnen sehr dankbar dafür.