Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die Motion steht im Zusammenhang mit der Firma Vetropack, die ihre Produktion von Glasflaschen in Saint-Prex im Sommer 2024 eingestellt hat. Dieser Entscheid zur Schliessung des Standorts ist bedauerlich, namentlich auch für die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Allerdings wurde das in der Schweiz anfallende Altglas bereits in der Vergangenheit mehrheitlich zur Verwertung ins Ausland exportiert; rund 45 Prozent wurden in der Schweiz verwertet. Nach dieser Schliessung wird noch mehr Altglas aus der Schweiz im Ausland verwertet. Unser Altglas ist im Ausland sehr gefragt, weil wir es mehrheitlich nach Farben getrennt sammeln und es eine hohe Qualität erreicht.
Aufgrund der Schliessung des Vetropack-Standorts müssen wir zudem mehr neue Glasverpackungen importieren. Allerdings wurde die Versorgung mit neuen Glasverpackungen bereits vor der Schliessung des Vetropack-Standorts zu einem grossen Teil durch Importe sichergestellt.
Die in der Motion erwähnte vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas ist dazu da, die Sammlung und den Transport von Altglas zu finanzieren. Der Bundesrat erachtet eine Erweiterung der Verwendungszwecke als nicht zielführend. Gemäss Vorschlag des Motionärs soll ein Teil der vorgezogenen Entsorgungsgebühr zur Unterstützung der Herstellung und Vermarktung von Schweizer Recyclingglas eingesetzt werden. Mit dieser Gebühr soll keine Industriepolitik gemacht werden.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", wurde das Umweltschutzgesetz revidiert. Sie haben verschiedene Instrumente geschaffen, die zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz beitragen. Zudem wurde letztes Jahr eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer umfassenden Verpackungsverordnung durchgeführt. Im Sommer 2026 wird der Bundesrat über das Inkrafttreten entscheiden. Neu soll für alle Glasverpackungen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr bezahlt werden, also nicht nur für Getränkeverpackungen, sondern zum Beispiel auch für Gurkengläser. Das ist auch richtig so, denn diese landen ja ebenfalls in der Altglassammlung. So können die Kosten der Altglasentsorgung künftig besser gedeckt werden.
Auch für Mehrwegsysteme gibt es in der Verpackungsverordnung neue Bestimmungen. Unter gewissen Voraussetzungen sollen Mehrwegsysteme künftig von der Pfandpflicht befreit werden. Damit soll der administrative Aufwand reduziert und der Einsatz von Mehrwegsystemen erleichtert werden.
Wir verfügen bereits über ein gut funktionierendes Sammel- und Entsorgungssystem für Altglas. Mehrere Massnahmen sind aufgegleist, um die Altglasentsorgung oder die Verwendung von Mehrwegsystemen weiter zu verbessern. Zusätzliche Aufträge sind momentan nicht zielführend.
Der Ständerat hat die Motion in der letzten Herbstsession sehr knapp angenommen.
Ich bitte Sie, Ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat zu folgen und die Motion aus den genannten Gründen abzulehnen.