Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Der Ständerat als Erstrat hat von den ursprünglich drei Punkten der Motion nur den dritten Punkt angenommen. Der erste Punkt wurde zurückgezogen, der zweite Punkt abgelehnt. Gemäss dem dritten Punkt wird der Bundesrat aufgefordert, zusammen mit den Branchenakteuren einen "Umsetzungsplan Entwicklung KV Schweiz bis 2035" zu erarbeiten. Akteure der Strasse, Schiene und der Kantone sollen an einem Tisch zusammengebracht und auf eine gemeinsame Anstrengung für eine Entwicklung des kombinierten Verkehrs (KV) verpflichtet werden.
Am 1.[NB]Januar 2026 trat das totalrevidierte Gütertransportgesetz in Kraft. Mit dem Inkrafttreten hat auch die finanzielle Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) gestartet. Nach Durchführung eines Offertverfahrens hat das Bundesamt für Verkehr mit SBB Cargo als einzigem Anbieter Anfang Dezember 2025 eine Leistungsvereinbarung für die ersten vier Jahre unterzeichnet. Das zukünftige EWLV-Bediennetz basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen. Der Einzelwagenladungsverkehr muss innerhalb von acht Jahren eigenwirtschaftlich werden. Die mit der Leistungsvereinbarung erfolgte finanzielle Unterstützung des Einzelwagenladungsverkehrs soll dies ermöglichen, indem das Angebot weiterentwickelt und Investitionen für ein zuverlässiges, attraktives Angebot ermöglicht werden. Darüber hinaus kann auf Kundenwunsch und unter kostendeckenden Bedingungen jeder Bahnhof bzw. jede Güterverkehrsanlage ausserhalb der regelmässig im EWLV bedienten Punkte angefahren werden, durch SBB Cargo oder ein anderes Unternehmen.
Ergänzend zu den Massnahmen gemäss Gütertransportgesetz (GüTG) fordert die Motion die Erarbeitung eines "Umsetzungsplans Entwicklung KV Schweiz bis 2035". Dieser Umsetzungsplan soll für alle Akteure verpflichtend sein. Bereits heute kann der Bundesrat die zur Stärkung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs nötigen raumplanerischen Festlegungen im Rahmen des "Konzepts für den Güterverkehr" gemäss Artikel 4 GüTG behördenverbindlich vornehmen. Das Konzept liegt im Entwurf vor, und das Anhörungs- bzw. Mitwirkungsverfahren steht unmittelbar bevor.
Mit dem Konzept werden Räume benannt, in denen die Kantone Flächen für den Güterumschlag zwischen Strasse, Schiene und gegebenenfalls der Schifffahrt ausweisen sollen. Die Sicherung von Trassenkapazitäten erfolgt schon heute über die Instrumente Netznutzungskonzept und -pläne gemäss Artikel 9b des Eisenbahngesetzes. Eine spezielle Reservierung von Trassen für den kombinierten Verkehr ist jedoch nicht vorgesehen. Was der Bundesrat hingegen nicht tun kann, ist, einzelne Branchenakteure zu bestimmten Massnahmen oder Strategien zu verpflichten. Die Unternehmen bleiben weiterhin in ihren unternehmerischen Entscheidungen zum Betrieb von Anlagen und zur Erbringung von Transportangeboten frei. Es besteht keine Rechtsgrundlage, Akteure im kombinierten Verkehr zum Betrieb bestimmter Umschlagsanlagen oder zu bestimmten Angeboten zu verpflichten. Dies würde die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen berühren.
Der Bundesrat hat die Motion in ihrer ursprünglichen Form abgelehnt. Wir weisen darauf hin, dass die Branche vielfältige Wirkungsrechte hat. So ist es gemäss Artikel 5 GüTG auch Aufgabe der Branche, mit Unterstützung des Bundesamtes für Verkehr gemeinsam Leitlinien zur Erreichung der Ziele des Gütertransportgesetzes zu erarbeiten.
Das Anliegen der Motion kann daher unter diesem Auftrag subsumiert werden, sodass der zusätzliche Auftrag der Motion nicht nötig ist. Vielmehr kann das BAV unter dem Titel der Leitlinien gemäss Artikel 5 GüTG die Erarbeitung des gewünschten Umsetzungsplans zur Entwicklung des KV Schweiz bis 2035 anstossen. Auch die Überweisung von Punkt 3 dieser Motion ist deshalb unseres Erachtens nicht nötig.
Sie haben beim Gütertransportgesetz die nötigen Anpassungen gemacht, damit wir nun alles daransetzen können, den Gütertransportverkehr der SBB auf eine schwarze Null zu bringen, das heisst, Herr Nationalrat Giezendanner hat es gesagt, die 120 Millionen Franken Verlust zu kompensieren. Gemäss meiner Information ist SBB Cargo hier auf Kurs, sodass dieses Jahr kein Verlust mehr entsteht, im Bewusstsein, dass die Preise erhöht wurden, dass Terminals zwar nicht geschlossen, aber nicht mehr angefahren wurden und dass jetzt Subventionen entstehen. Mit der vorliegenden Motion wird einiges davon infrage gestellt, und das können wir uns schlicht nicht leisten.
Ich bitte Sie deshalb um Ablehnung der Motion.