Hübscher Martin · Nationalrat · 2026-03-19
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19
Wortprotokoll
Was will die Motion? Sie will den Bundesrat beauftragen, die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung so festzulegen, dass notwendige Infrastrukturbauten wie Luftwärmepumpen, Trafostationen oder Fernwärmeleitungen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes und eben auch in Freihaltezonen oder Landschaftsschutzgebieten möglich sind.
Nach dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet soll das Nichtbaugebiet von Überbauungen möglichst freigehalten werden. Mit dem Bundesgesetz vom 29.[NB]September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das von den Schweizer Stimmberechtigten am 9.[NB]Juni 2024 angenommen wurde, sind gewisse Erleichterungen bei der Bewilligung von bestimmten Energieinfrastrukturen ausserhalb der Bauzonen eingeführt worden. So gelten beispielsweise Solaranlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, in wenig empfindlichen oder in vorbelasteten Gebieten als standortgebunden. Gleiches soll auch für andere Infrastrukturbauten wie Luftwärmepumpen oder Trafostationen ausserhalb des Siedlungsgebietes gelten. Auch für Fernwärmeleitungen durch Freihaltezonen werden Bewilligungen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Ebenfalls sollten in klassischen Streusiedlungsgebieten, welche nicht selten auch von Landschaftsschutzgebieten überlagert sind, Wärmepumpen möglich sein.
Mit der geänderten Raumplanungsverordnung wurde bereits ein Teil der Problematik entschärft, indem z.[NB]B. Trafostationen auch im Nichtsiedlungsgebiet erlaubt sind. In Freihaltezonen und bei anderen notwendigen Infrastrukturbauten besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Wenn z.[NB]B. eine Fernwärmeleitung durch eine Freihaltezone nicht erstellt werden kann, ist das für die Betroffenen kaum verständlich. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Rebberg. Ich weiss nicht, wie es in anderen Kantonen ist, aber bei uns sind viele Rebberge in der Freihaltezone. Sie möchten jetzt dort eine Fernwärmeleitung durch diesen Rebberg ziehen, um ein nahe gelegenes Quartier an eine Fernwärmeheizung anzuschliessen. Dann ist das aktuell nicht möglich. Das sollten wir unbedingt möglich machen. Sie müssten sonst die Strasse öffnen. Das verteuert das Projekt so sehr, dass es am Ende nicht mehr realisiert werden kann. Oder wenn Sie in einem abgelegenen alten Haus in einer Landschaftsschutzzone im Rahmen einer Sanierung eine Wärmepumpe erstellen möchten, ist das derzeit ebenfalls nicht bewilligungsfähig.
Es versteht sich von selbst, dass eine gute Einordnung in die Landschaft erforderlich ist. Das kann in aller Regel auch problemlos erreicht werden, lassen sich doch sowohl Trafostationen oder auch Wärmepumpen als regionstypische Bauten erstellen oder sogar mit Holzbeigen kaschieren.
Nehmen Sie die Motion an und helfen Sie dadurch, pragmatische Lösungen für sinnvolle, von der Bevölkerung gewollte energetische Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Herzlichen Dank, wenn Sie die Motion annehmen.