Schaffner Barbara · Nationalrat · 2026-03-19
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-19
Wortprotokoll
Wir haben mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes einen wichtigen Schritt gemacht, der seit Anfang Jahr umgesetzt wird. Wird er ganz umgesetzt? Nein, für eine vollständige Umsetzung der Idee, die dahintersteht, gibt es im StromVG vier störende Worte. Mit der vorliegenden Motion beantrage ich Ihnen, diese Worte zu streichen.
Worum geht es? Es geht um Artikel 17d. Dort werden die Regeln für lokale Energiegemeinschaften (LEG) gesetzt, unserer Meinung nach zu eng gesetzt. Denn eigentlich müsste der Strom ja dort genutzt werden, wo er produziert wird. Das stärkt die Energiewende, erhöht die lokale Wertschöpfung und entlastet das Netz. Wer erneuerbaren Strom produziert, soll ihn möglichst direkt in der Nachbarschaft verkaufen können und dafür von einem reduzierten Tarif für die Netznutzung profitieren.
Doch in der Praxis zeigt sich nun ein Problem, das bei der Formulierung des Gesetzestextes geschaffen wurde. Demnach gilt: Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist nur dann erlaubt, wenn alle Beteiligten auf derselben Netzebene angeschlossen sind. Wenn man sich überlegt, was das konkret heisst, wird es kompliziert.
Ein grosser Solarstromproduzent, der auf der Mittelspannungsebene 5 einspeist, darf seinen Strom direkt an einen anderen Bezüger im selben Netzgebiet verkaufen, sofern dieser Bezüger, typischerweise ein Industriebetrieb, ebenfalls auf der[NB]Netzebene 5 angeschlossen ist. Er darf aber nicht an das Einfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück verkaufen, da dieses über einen Niederspannungsanschluss verfügt, also auf der[NB]Netzebene 7 und damit nicht auf derselben[NB]Netzebene angeschlossen ist. Das Einfamilienhaus seinerseits kann mit einer Solaranlage auf einem Scheunendach am anderen Ende des Dorfes Teil eines LEG sein und seinen Strom von dort beziehen, auch wenn der Strom dazwischen über die[NB]Netzebene 5 fliesst; Hauptsache, Produzent und Bezüger sind auf der[NB]Netzebene 7 angeschlossen. Dafür darf vom Scheunendach, das auf der[NB]Netzebene 7 angeschlossen ist, kein Strom an den Industriebetrieb auf der[NB]Netzebene 5 geliefert werden.
Ich gehe davon aus, dass die meisten von Ihnen diesen Ausführungen nicht wirklich folgen konnten. Genau gleich geht es auch den Beteiligten an einem anderen Beispiel, in Huttwil, das die "Berner Zeitung" vor etwa einem Monat aufgegriffen hat. Dort produziert ein Unternehmen mit einer grossen Solaranlage auf dem Firmengebäude Stromüberschüsse von rund 800[NB]000 Kilowattstunden pro Jahr, genug, um etwa 150 bis 180 Haushalte zu versorgen. Das Unternehmen würde diesen Strom gerne an Nachbarn und lokale Betriebe verkaufen: günstig, lokal produziert und direkt vor Ort genutzt. Doch in dieser Konfiguration kann keine LEG mit den Haushaltsbezügen gebildet werden. Dem Strom ist es zwar egal, physikalisch fliesst er problemlos zwischen den Netzebenen, aber es geht regulatorisch eben nicht.
Genau hier setzt diese Motion an. Sie verlangt die Aufhebung der Einschränkung einer LEG auf eine einzige Netzebene. Damit wird aber nicht bestritten, dass auch ein Netzentgelt fällig wird, wenn das öffentliche Netz in Anspruch genommen wird. Es muss aber einen Rabatt geben, da Hoch- und Höchstspannungsnetzebenen durch den Stromhandel auf tieferen Netzebenen entlastet werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Adev-Energiegenossenschaft. Wir engagieren uns schon seit vierzig Jahren für erneuerbare Energien und stehen in der Praxis am gleichen Punkt an wie der zitierte Betrieb in Huttwil. Die Adev vereinigt unter einem Dach grosse Solaranlagen, Kleinwasserkraftwerke und Windturbinen auf der Produzentenseite sowie Endverbraucher auf der anderen Seite. Die Bildung von LEG innerhalb unserer Energiegenossenschaft ist aber wegen der gesetzlichen Restriktionen nur mit Einschränkungen möglich. Das ist widersinnig. Wir wollen doch die regionale einheimische Energieproduktion stärken und den lokalen Stromhandel fördern. Aber dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Regeln in der Praxis funktionieren.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion, deren Annahme der Bundesrat schon vor einem Dreivierteljahr beantragt hat, zu unterstützen.