Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte, (Teilweise Unruhe) die Motion zielt darauf ab, das Raumplanungsgesetz so anzupassen, dass Energieinfrastrukturen wie Luftwärmepumpen, Transformatorenstationen oder Fernwärmeleitungen auch ausserhalb der Bauzonen errichtet werden können. Das soll ausdrücklich auch in Freihaltezonen oder NHG-Gebieten gelten.
Der Bundesrat hat sich für die Annahme der Motion ausgesprochen. Für ihn ist das Grundanliegen der Motion nachvollziehbar und berechtigt. Es gibt bereits heute rechtliche Erleichterungen für den Bau von Energieanlagen ausserhalb der Bauzonen, so beispielsweise für Fernwärmeleitungen. Die betreffenden Bestimmungen wurden im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eingeführt, das 2024 von den Stimmberechtigten angenommen wurde. Weiter sind Bestrebungen im Gange, die Bewilligungsfähigkeit von Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzonen zu erleichtern, nämlich im Rahmen der laufenden Änderung des Elektrizitätsgesetzes zur Beschleunigung des Aus- und Umbaus von Stromnetzen, des sogenannten "Netz-Expresses"; auch darüber werden Sie noch debattieren können. Bei Luftwärmepumpen ist es ebenfalls sinnvoll, zu prüfen, ob auf Verordnungsstufe zusätzlicher Spielraum geschaffen werden kann.
In Freihaltezonen oder NHG-Gebieten ist die Erstellung von Energieinfrastrukturen nicht grundsätzlich verboten. Die bestehenden Ausnahmebestimmungen im Anwendungsbereich des Natur- und Heimatschutzes sind jedoch eher allgemeiner Natur und gehen auf die spezifischen Belange der hier interessierenden Energieanlagen kaum ein. Es ist deshalb angebracht, die Regelungen für diese Energieanlagen zu prüfen und im Sinne der Motion weiterzuentwickeln. Dabei soll ein angemessener Ausgleich unter den betroffenen Nutzungs- und Schutzinteressen sichergestellt werden, besonders in NHG-Gebieten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.