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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-03-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19

Wortprotokoll

Diese Motion mag technisch wirken, sie ist es auch, sie ist aber auch praktisch, konkret und erfolgreich, insbesondere für KMU in diesem Bereich. Sie soll die Strassenverkehrsämter entlasten und damit die Wirksamkeit unserer Verkehrssicherheitsarbeit fördern, ohne dass die Sicherheitsstandards gesenkt würden.

Zur Vorabinformation: Das Durchschnittsalter der Schweizer Personenwagen liegt heute bei 10,8 Jahren. Vor der Pandemie 2019 waren es 9,2 Jahre und vor 25 Jahren gerade mal 7,4 Jahre. Der Schweizer Wagenpark altert in einem Tempo, das für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz zunehmend problematisch ist. Ältere Fahrzeuge bedeuten veraltete Sicherheitstechnik, abgenutzte Bremsen und höhere Emissionen. Heute müssen Fahrzeuge für die Zulassung häufig vorgeführt werden, auch wenn es sich faktisch um neuwertige Fahrzeuge handelt, um Vorführwagen, Jahreswagen oder sehr gute Occasionen aus dem EU-Raum.

Die Motion verlangt eine präzise Anpassung in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. EU-konforme Fahrzeuge, die im Ausland maximal 24 Monate zugelassen waren und maximal 5000 Kilometer bzw. 200 Betriebsstunden aufweisen, sollen zukünftig wie Neufahrzeuge behandelt werden können, ohne zusätzliche Vorführung, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum ist das richtig? Erstens ist es richtig, Kapazitäten dorthin zu lenken, wo sie Sicherheit bringen. Es gibt in der Schweiz einen erheblichen Rückstau bei periodischen Kontrollen, dies bezüglich 600[NB]000 Fahrzeugen, deren periodische Kontrolle überfällig ist. Wenn Ressourcen knapp sind, muss die Priorität bei jenen Fahrzeugen liegen, bei denen die Wahrscheinlichkeit von Mängeln und Risiken am höchsten ist, nämlich bei den älteren Fahrzeugen, nicht bei Fahrzeugen mit 5000 Kilometern Laufleistung.

Zweitens ist es ein Bürokratieabbau ohne Absenkung der technischen Anforderungen. Die Motion ist sehr eng begrenzt. Es geht nicht um beliebige Fahrzeuge, sondern um EU-konforme Fahrzeuge mit EU-Konformitätsbescheinigungen. Das sind Fahrzeuge, die nach EU-Standards gebaut und genehmigt sind. Sie stellen kein relevantes Zusatzrisiko für die Verkehrssicherheit und Umwelt dar, und deshalb ergibt die Motion Sinn.

Der dritte Grund besteht in der Entlastung der Kantone. Die Kantone und insbesondere die Vereinigung der Strassenverkehrsämter unterstützen die Zielrichtung dieser Motion. Jede unnötige Vorführung bindet Fachkräfte, Slots und Administration. Wenn wir jetzt neuwertige Fahrzeuge administrativ genau gleich oder besser behandeln, gewinnen[NB]die[NB]Verkehrskontrollen[NB]genau dort Zeit, wo sie heute fehlt: bei überfälligen Kontrollen oder bei sicherheitsrelevanten Autos. [PAGE 601]

Ich gehe noch auf die vermuteten Einwände des geschätzten Kollegen Giezendanner ein. Ich vermute einmal ein paar Argumente. Der Herr Bundesrat, der die Motion unterstützt, kann dann auch noch auf die zusätzlichen faktischen Argumente eingehen.

Ich vermute, dass Herr Kollege Giezendanner eine Ausweitung oder eine Untergrabung der Verkehrssicherheit vermutet. Aber genau das ist nicht der Fall. Mit dieser Motion gibt es keine Prüffreiheit für problematische Fahrzeuge. Man definiert einen begrenzten neuwertigen Korridor.

Ferner wird vielleicht gesagt, dass die Kantone das selber lösen sollen. Natürlich können die Kantone kooperieren und effizienter werden, aber das ersetzt keine risikobasierte Priorisierung im Regelwerk, die nur über die Verordnungsanpassung möglich ist.

Am Schluss ist es auch eine Frage der Vernunft. Wollen wir die knappen Ressourcen auf den Strassenverkehrsämtern dort einsetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen, oder wollen wir weiterhin faktisch neuwertige Fahrzeuge in Prozesse zwingen, die vor allem Zeit und Kapazität kosten?

Ich habe es gesagt: Der Bundesrat beantragt freundlicher- und sinnvollerweise Annahme der Motion. Es entstehen keine ökologischen Nachteile. Die Motion gewährt etwas Entlastung für KMU, die von Bürokratie geplagt werden; dagegen kann man aus bürgerlicher Sicht eigentlich nichts haben. Aber Kollege Giezendanner wird gleich sagen, warum er etwas dagegen hat.