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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Gerne nehme ich zu den beiden Motionen Stellung. Die Motion 24.3045 verlangt, dass die Pflicht für Landwirte, ihre Gülle mit einem Schleppschlauch auszubringen, generell aufgehoben wird. Die Motion 24.3044 wiederum fordert, diese Pflicht für das Berg- und Hügelgebiet aufzuheben.

Bevor man eine Ausnahme für das Berggebiet und die Hügelzone erlässt, gilt es, die Vorteile emissionsarmer Ausbringsysteme zu erläutern; die Stichworte hier sind Ammoniak, Stickstoff und Gerüche, und auch die Umwelt ist von dieser Massnahme betroffen. Ich glaube, die Bauern haben diese Massnahme mittlerweile implementiert, haben investiert und nutzen das Schleppschlauchverfahren. Ich bin mir bewusst, das war eine Investition, und es brauchte zusätzliche Mittel. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass das Schleppschlauchverfahren in Hügelgebieten mit über 18 Prozent Steigung nicht zwingend ist. Die Schleppschlauchpflicht nun in der Fläche, also im flachen Gebiet, wieder aufzuheben, würde, glaube ich, von einigen, die investiert haben, auch als falsch empfunden. Ich gehe zudem davon aus, dass es für die Landwirtschaft, wenn diese Diskussion erneut in die Öffentlichkeit kommt, eher negativ zu Buche schlagen würde.

Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat letztlich beide Motionen ablehnt. Ich bitte Sie dafür um Verständnis. Ich weiss, es hat viel Aufwand gebraucht, diese neue Technologie zu implementieren. Mittlerweile ist sie in den meisten Fällen implementiert. Man sollte hier keinen Schritt zurückgehen, weil dies Ammoniakemissionen und ökologische Auswirkungen zur Folge hätte.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bitte Sie namens des Bundesrates, beide Motionen abzulehnen.

[VS]