Rumy Farah · Nationalrat · 2026-04-27
Rumy Farah · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-27
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates zur Motion 25.3947 betreffend die Versorgungssicherheit mit strategischen Rohstoffen und Halbfabrikaten als Bestandteil von Freihandelsabkommen. Der Nationalrat hat diese Kommissionsmotion als Erstrat bereits angenommen, der Ständerat hat die Vorlage in der Folge mit einer Änderung ohne Gegenstimme angenommen. Damit liegt eine Differenz zwischen den beiden Räten vor, über die wir heute zu befinden haben.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Rahmen der Aushandlung und Modernisierung von Freihandelsabkommen das Thema der Versorgungssicherheit mit strategisch wichtigen Rohstoffen und Halbfabrikaten systematisch zu berücksichtigen. Ziel ist es, durch vorausschauende handelspolitische Instrumente die langfristige wirtschaftliche Resilienz sowie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken.
Ausgangspunkt dieser Motion sind die geopolitischen Verschiebungen und die globalen Lieferengpässe der letzten Jahre. Diese haben die Verwundbarkeit offener Volkswirtschaften deutlich aufgezeigt. Besonders betroffen ist die Versorgung mit strategisch relevanten mineralischen Rohstoffen wie seltenen Erden, Lithium, Grafit, Gallium und Germanium sowie mit Halbfabrikaten, in denen diese eingesetzt werden, namentlich Computerchips, Batteriezellen oder Hochleistungsmagneten. Diese Güter sind wichtig für Schlüsselindustrien der Schweiz, darunter die Pharmaindustrie, der [PAGE 661] Maschinenbau, die Elektroindustrie sowie der Cleantech-Bereich. Gleichzeitig verfügt die Schweiz kaum über eigene Rohstoffvorkommen und ist in hohem Masse auf stabile, diversifizierte und verlässliche internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten angewiesen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass Freihandelsabkommen in diesem Kontext ein geeignetes Instrument darstellen, um faire, transparente und verlässliche Zugangsbedingungen zu strategisch relevanten Ressourcen und Halbfabrikaten zu verankern. Dies kann beispielsweise über Bestimmungen zu Ausfuhrbeschränkungen, Exportlizenzen, Investitionsschutz oder über Kooperationsmechanismen zur Krisenkoordination erfolgen.
Gleichzeitig nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereits heute verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit verfolgt. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Beziehungen mit der Europäischen Union, die Beteiligung an internationalen Initiativen zur Resilienz globaler Lieferketten sowie die Prüfung zusätzlicher Kooperationsabkommen im Rohstoffbereich. Der Bundesrat wies darauf hin, dass Freihandelsabkommen nicht das einzige Instrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit darstellen und dass je nach Partnerland unterschiedliche Instrumente zweckmässig sein können. Er betonte die Notwendigkeit, im Einzelfall zu entscheiden, um die aussenwirtschaftspolitische Flexibilität zu wahren.
Der Ständerat hat diese Überlegungen aufgenommen und die Motion entsprechend angepasst. In der abgeänderten Fassung wird der Bundesrat nicht mehr verpflichtet, verbindlich entsprechende Bestimmungen in Freihandelsabkommen aufzunehmen. Vielmehr wird er beauftragt, im Rahmen der Konsultation zu den Verhandlungsmandaten darzulegen, inwieweit das Thema der Versorgungssicherheit mit strategischen Rohstoffen und Halbfabrikaten berücksichtigt werden kann.
Die Kommission misst der Versorgungssicherheit weiterhin grosse Bedeutung bei. Sie begrüsst jedoch die durch den Ständerat eingeführte Flexibilisierung. Diese ermöglicht es dem Bundesrat, das Thema gezielt dort zu adressieren, wo es sachlich relevant ist, und gleichzeitig die unterschiedlichen Ausgangslagen der jeweiligen Handelspartner zu berücksichtigen.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Handlungsspielraum des Bundesrates in den Verhandlungen nicht zusätzlich eingeschränkt werden sollte und dass sich die Versorgungssicherheit nicht sinnvoll über Vorgaben in Freihandelsabkommen steuern lässt. Die Mehrheit ist jedoch überzeugt, dass die Motion in der abgeänderten Fassung einen ausgewogenen Ansatz darstellt, der sowohl der strategischen Bedeutung der Thematik als auch den Anforderungen an eine flexible Aussenwirtschaftspolitik Rechnung trägt.
Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Ständerat abgeänderte Motion anzunehmen.