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Gross Jost · Nationalrat · 2003-10-02

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen für die SP-Fraktion, hier dem Streichungsantrag der Minderheit Genner zu folgen.

Kürzungen in diesem sozial sensiblen Bereich der Behindertengleichstellung sind nicht zu verantworten. Vor dem 18. Mai 2003 haben alle grossen Parteien, auch der Bundesrat, den Behinderten versprochen, dass alle Vorgaben des verabschiedeten Gesetzes umgesetzt werden, vor allem auch jene im Bereich des öffentlichen Verkehrs; um den geht es hier. Ich glaube deshalb, dass hier, bei dieser Abstimmung, wirklich die Glaubwürdigkeit der Behindertenpolitik auf dem Spiel steht. Man hat bei der Beratung des Behindertengleichstellungsgesetzes z. B. auch gesagt, es brauche keine subjektiven, individuell durchsetzbaren Rechte, sondern der Bund werde im Rahmen seiner Kompetenzen dafür sorgen, dass diese Vorgaben umgesetzt werden.

Sie wissen, dass im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Anpassung der Anlagen und Dienstleistungen sehr lange Übergangsfristen gewählt wurden, bei den Kommunikationssystemen und bei den Billettautomaten 10 Jahre, bei den Bauten und Anlagen sogar 20 Jahre. Der Finanzierungsplan ist darauf ausgerichtet, dass diese Vorgaben, diese sehr langfristigen Vorgaben, erreicht werden. Es ist klar, wenn Sie hier Kürzungen vorsehen, dass die Finanzierungsplanungen nicht eingehalten werden können. Im schlechtesten Fall entstehen den Unternehmen, vor allem den SBB, aber auch anderen Verkehrsunternehmungen, Pflichten, die seitens des Bundes und der anderen Kostenträger nicht finanzierbar sind. Auch das sollten Sie gegenüber diesen Unternehmen nicht tun.

Mobilität ist für die Behinderten ein sehr hohes Gut, aber nicht nur für die Behinderten, sondern beispielsweise auch für die Betagten. Beispielsweise müssen sich Blinde auf den öffentlichen Bahnhöfen unter entwürdigenden Umständen orientieren. Angesichts dessen, denke ich, können Sie es - bei diesen langen Übergangsfristen, die ohnehin schon vorgesehen sind, deren Ablauf viele Behinderte in diesem Land nicht mehr erleben werden - nicht verantworten, in diesem Bereich zusätzliche Mittel zu kürzen. Es hätte die klare Konsequenz, dass der Finanzierungsplan und damit der Zeitplan nicht eingehalten werden könnten.

Herr Bundesrat Villiger, Sie haben in der Kommission eingeräumt, dass es hier nicht um echten Leistungsverzicht und um echte Einsparungen geht. Das kann man eigentlich auch anders interpretieren: Hier kann man nur von Scheinsparen oder Kosmetik sprechen. Deshalb ist das auch kein echter Beitrag, die Bundesausgaben tatsächlich zu vermindern. Konsequenterweise müssten Sie sich auch deshalb hier der Minderheit anschliessen, weil das andere eigentlich nur dem Volk Sand in die Augen gestreut ist.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit zu folgen und auf diese unsoziale Sparübung im Behindertenbereich zu verzichten.