Paganini Nicolò · Nationalrat · 2026-04-28
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-28
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat die vorliegende Standesinitiative aus Neuenburg mit dem Titel "Für ein menschlicheres Asylsystem" am 13.[NB]November 2025 vorberaten. Sie beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Initiative aus dem Kanton Neuenburg verlangt erstens eine bessere geografische Verteilung der Bundesasylzentren auf die Schweiz und eine Verkleinerung der Zentren auf eine den Räumlichkeiten angemessene Grösse; zweitens eine bessere Begleitung sowie eine bessere soziale und integrative Betreuung der Asylsuchenden; drittens einen besseren Umgang mit Personen, die inner- und ausserhalb der Zentren ein Sicherheitsproblem darstellen, dies insbesondere durch eine Verbesserung des Verfahrens zur Wegweisung von Personen mit gefährdendem Verhalten für andere Asylsuchende und die Lokalbevölkerung; und schliesslich, viertens, eine bessere gesundheitliche Betreuung der Asylsuchenden, und dies so früh wie möglich im Asylverfahren.
Die SPK des Ständerates beantragte dem Ständeratsplenum mit 11 zu 0 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Ständerat folgte ihr am 15.[NB]September 2025 mit 27 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Unsere Kommission stützte sich bei ihrem Entscheid stark auf die Vorarbeiten der Schwesterkommission ab. Es ist festzuhalten, dass einer Standesinitiative nur als Ganzes Folge gegeben werden kann. Das erweist sich im vorliegenden Fall als besonders schwierig, weil im Kantonsvorstoss sehr unterschiedliche Anliegen zusammengefasst wurden.
Unzweifelhaft stellt der Betrieb des Bundesasylzentrums in Boudry, einer Stadt mit rund 6000 Einwohnern, für den Kanton Neuenburg eine grosse Belastung dar. Es kann immerhin festgehalten werden, dass das ebenfalls im Kanton Neuenburg gelegene Besondere Zentrum in Les Verrières mittlerweile nicht mehr betrieben wird.
Der Kommissionsberichterstatter wies im Ständerat auf die Feststellung der GPK hin, dass die Prozesse bei der Verteilung der Asylsuchenden im Allgemeinen gut funktionieren, die Verteilung aufgrund der diversen zu beachtenden Kriterien aber zwangsläufig komplex ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Kantone mit einem Bundesasylzentrum - wie eben der Kanton Neuenburg - bei der Verteilung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren kompensiert werden. Dieser Kompensationsmechanismus wurde an der Asylkonferenz 2014 einstimmig verabschiedet und später in die Asylverordnung 1 übernommen. Es ist zuzugeben, dass insbesondere die starken Schwankungen in der Zahl der Asylgesuche das System immer wieder sehr stark belasten.
Die Mehrheit Ihrer Kommission verspricht sich von einem wie auch immer gearteten neuen Verteilschlüssel aber keine Lösung für diese Herausforderungen. Ziffer 2 des Standesbegehrens würde das Schweizer Asylsystem nach Ansicht der Mehrheit nur nochmals attraktiver machen und damit dem Grundanliegen der Standesinitiative widersprechen.
Zu Ziffer 3 und den Sicherheitsproblemen im Umfeld der Zentren haben wir bei der letzten Asylgesetzrevision ebenso eine Debatte geführt wie in der Frühjahrssession im Rahmen der ausserordentlichen Session "Sicherheit". Mit Annahme der Motion 25.4588 hat unser Rat signalisiert, dass er hier Verbesserungen will.
Der Minderheitssprecher wird ausführen, weshalb die Standesinitiative aus Sicht der Minderheit zu einer Verbesserung unseres Asylsystems führen würde. Die Mehrheit - bei einem Stimmenverhältnis von 17 zu 8 Stimmen - bittet Sie aber, sich dem Ständerat anzuschliessen und der Standesinitiative Neuenburg keine Folge zu geben.