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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2026-04-28

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-28

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei einer Standesinitiative, also einer Initiative. Die Frage, die wir in diesem Saal zu beantworten haben, lautet: Besteht Handlungsbedarf? Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat diesen Handlungsbedarf einstimmig - ich betone: einstimmig - bejaht. Eigentlich ist das auch eine Selbstverständlichkeit, denn sowohl hier im Saal wie auch in den Kantonen wird des Öfteren diskutiert, dass die Gerichte chronisch überlastet sind und wichtige Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können.

Was hat nun der Kanton St.[NB]Gallen mit seiner Initiative gefordert? Er fordert eigentlich etwas Einfaches: dass man nämlich unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der zweiten Instanz auf eine Begründung, auf eine ausführliche Begründung, verzichten kann. Das soll insbesondere dann möglich sein, wenn die Parteien damit einverstanden sind.

Was fordert er weiter? Er fordert, dass die Kriterien für den möglichen Verzicht auf eine Urteilsbegründung ausgeweitet werden und damit die Gerichte einerseits und die Parteien andererseits die Möglichkeit haben, Verfahren zu beschleunigen und abzukürzen.

Jeder von Ihnen, der schon einmal als Rechtsanwalt tätig war, staunte, wenn er plötzlich in einem zweitinstanzlichen Urteil noch einmal 80 bis 100 Seiten Begründung erhalten hat, bei welcher vieles Wiederholung der Erstinstanz war. Als ich heute den Berichterstattern zuhörte, hatte ich das Gefühl, dass diese so taten, als ob jeder zweitinstanzliche Entscheid unser Recht fortentwickeln oder grossartige Neuigkeiten mit sich bringen würde. In der Initiative steht: Die Gerichte können. Das heisst, sie werden es machen, aber nur in jenen Fällen, in denen keine Rechtsentwicklung geschieht. Sie werden es in Fällen tun, in welchen auch die zweite Instanz etwas ganz Selbstverständliches, ganz Alltägliches entscheidet, in Fällen, die Alltagsjurisprudenz sind. Sie können davon ausgehen, dass bei jedem Fall, in welchem die Rechtsprechung oder die Anwendung des Rechtes geändert werden soll, weiterhin eine ausführliche Begründung erfolgt. Sie können auch davon ausgehen, dass in all den Fällen, in[NB]denen[NB]gewichtige[NB]Punkte strittig sind, die Parteien gar nicht zustimmen werden, dass man auf eine Begründung verzichtet.

Die Gerichte weiter einschränken zu wollen, damit sie ihre Arbeit nicht schneller und effizienter machen können, darf nicht unser Anspruch in diesem Saal sein. Wir gefährden hier mit dieser Vorlage in keiner Art und Weise die Rechtsprechung, im Gegenteil, wir verschaffen den Gerichten die nötige Luft, damit sie sich zukünftig eben mit den ganz wesentlichen Urteilen - dort, wo es wirklich die entscheidenden Nuancen gibt - ausführlich befassen und bei den anderen Fällen ein Urteil sprechen und auf eine Begründung verzichten können. Die wesentlichen Fälle sind auch jene, die man weiterzieht, um zu schauen, ob das zweitinstanzliche Gericht allenfalls zu einer anderen Überzeugung gelangt, und wo man auch als Anwalt gut damit leben kann, wenn es dann halt anders ist und auf eine Begründung verzichtet wird.

Wenn wir hier in diesem Saal von effizienterem Handeln der Verwaltung sprechen, wenn wir über Verwaltungsbremsen nachdenken, dann sollten wir zumindest in der Lage sein, es in diesen einfachen Fällen, wie es von einem begründeten Interesse herrührt, zu ermöglichen. Der Kanton St.[NB]Gallen hat nämlich recht. Er hat erkannt: Mit dieser Lösung werden wir die Justiz schlanker, effizienter, aber nicht weniger gut machen, denn wir verschaffen den Gerichten Raum und Luft, um sich mit den wesentlichen Fragen detaillierter zu befassen.

Ich bitte Sie, folgen Sie der einstimmigen ständerätlichen Kommission und geben Sie dieser Standesinitiative St.[NB]Gallen Folge - sie liegt absolut richtig.