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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-04-28

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-28

Wortprotokoll

Es gibt zwei gleichlautende Standesinitiativen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Im Kanton Basel-Landschaft ist in der Verfassung verankert, dass sich alle politischen Behörden dafür einzusetzen haben, dass der Kanton Basel-Landschaft zwei Standesstimmen erhalten soll.

Im Ständerat wurde die Standesinitiative am 16.[NB]Juni 2025 ohne Gegenantrag abgelehnt, nachdem die SPK-S einstimmig den Antrag gestellt hatte, ihr keine Folge zu geben. Die SPK Ihres Rates beriet die Initiative am 23.[NB]Oktober 2025. Sie nahm Kenntnis von der Debatte im Ständerat wie auch von der Diskussion in der SPK-S, in der eine Vertretung des Kantons Basel-Stadt angehört worden war.

Der Aufbau und die föderalistische Struktur des Schweizer Staats sind das Resultat von Entscheiden in einer geschichtlichen Epoche und der Entwicklung innerhalb der Geschichte. Insofern ist es selbstverständlich absolut legitim, diese historisch gewachsene Ordnung immer wieder darauf hin zu prüfen, ob sie weiter wachsen und anders gestaltet werden soll. Schliesslich hat der neu geschaffene Kanton Jura selbstverständlich zwei Standesstimmen erhalten. Damals wurde den Halbkantonen auf ihr Begehren hin, ebenfalls eine volle Standesstimme zu erhalten, seitens des Bundesrates beschieden, die Totalrevision der Bundesverfassung abzuwarten. Diese Revision schaffte dann zwar den Status der Halbkantone ab, änderte aber nichts daran, dass den historischen Halbkantonen im Ständerat nur je ein Sitz zugestanden wird.

Insofern ist der Wunsch aus den Kantonen mit einer Standesstimme eine Art Perpetuum mobile der Vergeblichkeit. Beschränkt sich der Wunsch, wie bei dieser Initiative, auf gewisse Kantone wie Basel-Landschaft und Basel-Stadt, wird er mehrheitlich mit dem Argument abgelehnt, wenn schon, müsste er für alle Kantone mit einer Standesstimme gelten. Die Minderheitssprecherin aus dem Kanton Basel-Landschaft hat denn auch ein Kommissionspostulat mit diesem Inhalt beantragt. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Gibt es aber diese Forderung, wird sie abgelehnt, da ihre Annahme faktisch eine Stärkung der eher konservativen, ländlich geprägten Kantone und eine Stärkung der Deutschschweiz gegenüber der Romandie zur Folge hätte, was wiederum das Gleichgewicht in der Schweizerischen Eidgenossenschaft stören würde.

Diese beiden Argumente waren dann auch im Ständerat und in der SPK Ihres Rates die zentralen, warum auch diese Standesinitiative abgelehnt wurde. Unabhängig davon, ob man zwei Standesstimmen für eine begrenzte Anzahl von Kantonen oder für alle will, die Mehrheit im Ständerat sowie in der SPK des Nationalrates erachtet es jetzt als nicht opportun, an dieser historisch gewachsenen Ordnung etwas zu ändern - auch in der vermutlich sehr realistischen Erwartung, dass eine solche Änderung keine Mehrheit im Volk, ganz sicher aber nicht bei den Ständen finden würde. Wer das anders sieht, kann mit einer Volksinitiative versuchen, die Probe aufs Exempel zu machen. Das alles ist nicht zynisch gemeint, sondern einfach realpolitisch. Vermutlich sehen alle hier, die von der Bevölkerung aus den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft gewählt sind, die Sache anders - mit der vollen politischen Legitimität.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.