AB 373769
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche zur Minderheit zu Artikel 8 Absatz 2 betreffend den Ausgleich von Nachtarbeit. Nachtarbeit ist belastend, insbesondere in der Pflege, aber auch in anderen Berufen. Das stellt niemand infrage. Gerade deshalb gibt es bereits heute eine klare, bewährte Regelung in Artikel 17b des Arbeitsgesetzes, der für regelmässige Nachtarbeit einen Ausgleich in Form von Ersatzruhezeit vorsieht. Diese Regelung gilt branchenübergreifend und ist gesundheitlich begründet. Was nun mit Artikel 8 des Entwurfes zusätzlich vorgesehen wird, geht über diesen bestehenden Standard hinaus.
Genau hier setzt meine Minderheit an. Der entscheidende Punkt ist dabei, dass jeder zusätzliche Ausbau von Nachtarbeitsausgleich auch Kosten zur Folge hat. Gemäss den Kostenschätzungen des BAG kostet eine Erhöhung des Nachtarbeitsausgleichs von heute 10 Prozent auf eine Ersatzruhezeit von beispielsweise 20 Prozent rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Mehrkosten entstehen nicht nur in den Spitälern, sondern auch in Pflegeheimen, aber auch bei der Spitex, und sie wirken dabei systematisch. Man muss wissen, dass Ersatzruhezeit auch bedeutet, dass man mehr Personalbedarf hat oder eben auch mehr Temporärpersonal einsetzen muss. Beides verschärft also den Fachkräftemangel erneut. Diese Kosten sind nicht separat finanziert - sie fliessen früher oder später in den Tarif ein, und damit wirken sie direkt auf unsere Krankenkassenprämien. Artikel 8 gemäss dem Entwurf ist damit also auch ein Prämientreiber.
Aus Sicht der Minderheit ist ein weiterer Punkt - ich denke, dieser ist zentral -, dass diese Entscheidungen nicht einfach an den Bundesrat delegiert werden dürfen. Wenn der Nachtarbeitsausgleich ausgeweitet werden soll, dann muss das hier im Parlament entschieden werden - transparent, mit klaren Regeln und mit offen ausgewiesenen Kostenfolgen. Eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat zur Regelung auf Verordnungsstufe bedeutet für mich einen Blankocheque mit Kostenrisiko, den wir hiermit ablehnen. Deshalb ist unser Antrag klar: Der Ausgleich für Nachtarbeit soll sich nach Artikel 17b des Arbeitsgesetzes bemessen und nicht darüber hinausgehen. Damit bleibt der Gesundheitsschutz gewährleistet, damit entstehen keine neuen ungedeckten Mehrkosten, und damit bleibt auch die Entscheidungshoheit beim Parlament und wird nicht beim Bundesrat angesiedelt.
Ich bedanke mich, wenn Sie meine Minderheit unterstützen.