Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-04-28
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Wieso soll eine Pflegefachperson eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden haben, vor allem, wenn diverse andere Berufsgruppen und Arbeitnehmende gesetzlich schon lange bei 45 Stunden pro Woche sind?
Der Bundesrat ging dieses Thema an und sah in seinem Entwurf für die Pflege ebenfalls 45 Stunden pro Woche vor. Was geschah in der Kommission? Die Mehrheit wollte die Höchstarbeitszeit für Pflegefachpersonen bei 50 Stunden pro Woche belassen. Meine Minderheitsanträge zu Artikel 5 Absätze 1 und 2 wollen, dass wir dem Entwurf des Bundesrates zustimmen, sprich, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht wie heute bei 50 Stunden pro Woche bleibt, sondern dass wie für viele andere Menschen in diesem Land auch 45 Stunden gelten. Was Büropersonal, technische Angestellte oder Detailhandelsangestellte schon lange kennen, sollte auch für das Pflegepersonal gelten. Dies stärkt den Gesundheitsschutz für Pflegefachpersonen und entspricht damit auch dem sozialpolitischen Grundgedanken, dass Arbeitsbedingungen so ausgestaltet werden sollen, dass man beruflichen und familiären Verpflichtungen gerecht werden kann.
Das ist wirklich keine extreme Forderung. Wir haben hier den Volksauftrag, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, und die Mehrheit der Kommission sagt: "50 Stund für d'Pfläg, das isch scho in Ornig, das mached die scho."
Ich bitte Sie, hier bei einer zentralen Frage dieser Vorlage auf meine Minderheitsanträge einzuschwenken und den grünen Ja-Knopf zu drücken.
Mein weiterer Minderheitsantrag in diesem Block betrifft Artikel[NB]6. Dort geht es in Absatz 1 um die wöchentliche Normalarbeitszeit, und auch dort steht meine Minderheit[NB]II dafür ein, dass wir die vom Bundesrat vorgesehene Lösung beibehalten. Das heisst, die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt zwischen 40 und 42 Stunden.
Mit Absatz 2 bekommt der Bundesrat die Kompetenz, den Höchstwert der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu reduzieren, sofern dies erforderlich ist. Sie merken: Auch hier braucht es einen Minderheitsantrag, damit wir zurück zur moderaten Variante Bundesrat kommen, zurück zu einem pragmatischen Mittelweg. Denn die Bandbreite von 40 bis 42 Stunden pro Woche entspricht der heutigen Praxis.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zu folgen.