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Rumy Farah · Nationalrat · 2026-04-28

Rumy Farah · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 9 und[NB]12. In diesen Artikeln geht es um die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie um Bereitschafts- und Pikettdienste. Das sind genau jene Einsätze, die den Alltag in der Pflege prägen: dann arbeiten, wenn andere frei haben, Dienste, die sich in die Erholungszeit verschieben, und Pikettdienste, bei denen man nie ganz abschalten kann. Das bedeutet Flexibilität und Organisationsfähigkeit. Es bedeutet, Familie, Kinderbetreuung und Privatleben immer wieder neu zu koordinieren. Feiertage verlieren ihren Charakter, sie werden zu ganz normalen Arbeitstagen.

Gleichzeitig bleibt diese Belastung eben konstant hoch. Seit sechs Jahren leiste ich persönlich ebenfalls Pikettdienste. Bei [PAGE 716] Bereitschafts- und Pikettdiensten wird nicht zwingend jede Minute aktiv gearbeitet, aber die Verantwortung bleibt konstant bestehen. Man ist jederzeit abrufbar, bewegt sich in einem engen Radius, um im Ernstfall schnell vor Ort zu sein. Abschalten ist unmöglich, denn man weiss, es geht immer um Menschenleben. Stellen Sie sich das mal vor: Wir haben 30 Minuten Zeit, um uns von zuhause auf den Weg ins Spital zu machen und den Patienten zu behandeln. Erholung findet so nur eingeschränkt statt. Man schläft anders, man plant anders, man ist ständig in Bereitschaft. Genau das hat eben Auswirkungen auf die Konzentration, auf die Leistungsfähigkeit und auch auf die eigene Gesundheit. Pikettdienste sind nicht einfach eine freie Zeit, sie sind physisch wie auch psychisch sehr belastend. Darum ist wichtig, dass wir diese Arbeit ausgleichen.

Bei Artikel 9 Absatz 2 geht es um die Anerkennung und um einen fairen Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit. Ein Zuschlag von mindestens 50 Prozent trägt dieser besonderen Belastung Rechnung.

Beim Bereitschafts- und Pikettdienst in Artikel 12 braucht es klare Regelungen. Es muss festgelegt sein, in welchem Umfang diese Zeit als Arbeitszeit gilt und wie sie ausgeglichen wird. Ohne solche Regelungen wird diese Belastung systematisch auf das Personal abgewälzt. Die Pflegenden bleiben die Leidtragenden.

Deshalb bitte ich Sie, die vorgesehenen Bestimmungen bei Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 zu unterstützen und meinen beiden Minderheiten, gemäss Bundesrat, zu folgen.